Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

* 19. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ansgegeben Stuttgart Samstag den 21. Dezember 1867. 
Inhalt. 
  
Tönigliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Verrechnung der Kosten der von 
den Vorstehern der Strafanstalten zu führenden gerlchtlichen Untersuchungen. — Bekanntmachung, be- 
treffend die Erthellung der landesherrlichen Genehmtaung an dle Württembergische Hyrothekenbank. — 
Verfügung, betreffend die Aufbebung der besonderen Staatsaufficht über die Gemeinde Maienfels, O. A. 
Weinsberg. — Bekanntmachung, betreffend die mit der Erbebung und Controlirung der Abgabe von 
Salz zu betrauenden Steuer= und Zollstellen und die Einrichtung des Steuerdienstes auf den Staats- 
salzwerken. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A. Des IJustiz-Departements. 
Des Justiz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Verrechnung der Kosten der von den Vorstebern der Strafanstalten 
zu führenden gerichtlichen Untersuchungen. 
Im Einverständnisse mit dem K. Finanz-Ministerium wird unter Aufhebung des 
Justiz-Ministerialerlasses vom 13. Mai 1826 und der gemeinschaftlichen Verfügung der 
K. Ministerien der Iustiz und der Finanzen vom 20. Oktober 1827 (Reg. Blatt S. 483) 
verfügt, daß künftig die Kosten sämmtlicher von den Vorstehern der Strafanstalten zu
	        
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