Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

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I1. Verfügungen der Departements. 
Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Errichtung von Grenzsteuer-Aemtern. 
In Folge der Eröffnung der Eisenbahnstrecke Hall-Crailsheim sind an den Eisen- 
bahnstationen Sulzdorf, Großaltdorf und Eckartshausen Grenzsteuerämter mit Wirkung 
vom 10. d. M. an errichtet und die grenzsteueramtlichen Funktionen zur Controle sämmt- 
licher übergangscontrolepflichtigen Gegenstände, welche mit der Eisenbahn aus dem zoll- 
vereinten Ausland eingehen und die Eisenbahn an jenen Orten verlassen oder welche 
unter Frachtbriefcontrole in das zum Zollverein gehörende Ausland ausgeführt und an 
den genannten Stationen zur Eisenbahn aufgegeben werden, auf der Station Großaltdorf 
dem Ortssteuerbeamten, an den übrigen genannten Orten aber den Vorständen der dor- 
tigen Eisenbahnstationen, übertragen worden. 
Vorstehende Verfügung wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 27. Ja- 
nuar 1853 (Reg. Bl. S. 33) und vom 15. September 1864 (Reg. Bl. S. 150) hiemit 
zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 19. December 1867. 
Renner. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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