Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

Postvertrag 
zwischen 
Württemberg, dem Norddeutschen Bunde, 
Bayern und Baden. 
Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Majestät der König 
von Preußen, im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der 
König von Bayern und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden, 
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen postalischen Beziehungen im Hinblick auf die eingetretenen 
veränderten Verhältnisse neu zu regeln und zugleich umfassende Erleichterungen für den Deutschen Post- 
verkehr herbeizuführen, haben den Abschluß eines Postvertrages beschlossen und für diesen Zweck zu Ihren 
Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Württemberg: 
Allerhöchstihren Kammerherrn, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister an 
dem Königlich Preußischen Hofe, Geheimen Legationsrath Freiherrn Carl von Spitzem= 
berg 
und 
Allerhöchstihren Postrath August Hofacker; 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren General-Postdirector Richard von Philipsborn, 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Postrath Heinrich Stephan 
und 
Allerhöchstihren Geheimen Postrath Adolf Heldberg; 
Seine Majestät der König von Bayern: 
Allerhöchstihren Ministerialrath Michael von Suttner 
und « 
Allerhöchstihren Generaldirectionsrath Joseph Baumann;
	        
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