Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

XXIX 
Postvertrag 
zwischen 
Württemberg, dem Norddeutschen Bunde, 
Bayern und Baden 
einerseits und 
Oecsterreich 
andererseits. 
Seinc Majestät der König von Württemberg, Seine Majestät der König 
von Preußen, im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der 
König von Bayern und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Bademn 
einerseits, und Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich andererseits von dem Wunsche 
geleitet, die gegenseitigen postalischen Beziehungen im Hinblick auf die eingetretenen veränderten Ver- 
hältnisse neu zu regeln und zugl.ich umfassende Erleichterungen für den Postverkehr herbeizuführen, haben 
den Abschluß eines Postvertrages beschlossen und für diesen Zweck zu Ihren Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Württemberg: 
Allerhöchstihren Kammerherrn, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister an 
dem Königlich Preußischen Hofe, Geheimen Legationsrath Freiherrn Carlvon Spitzem- 
berg 
und 
Allerhöchstihren Postrath August Hofacker; 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren General-Postdirector Richard von Philipsborn, 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Postrath Heinrich Stephan 
und 
Allerhöchstihren Geheimen Postrath Adolf Heldberg;
	        
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