Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

LIV 
So geschehen zu Berlin am drei und zwanzigsten November Eintausend achthundert und sieben 
und sechszig. 
(L. S.) v. Spitzemberg. (L. S.) Michael v. Sutner. 
(L. S.) August Hofacker. (L. S.) Joseph Baumann. 
(l.. S.) Richard v. Philipsborn. (L. S.) Hermann Zimmer. 
(L. S.) Heinrich Stephan. (L. S.) Franz Pilhal. 
(L. S) Adolf Heldberg. 
Schluß-Protokoll 
zu dem 
Postvertrage zwischen Württemberg, dem Norddeutschen Bunde, Bayern 
und Baden einerseits und Oesterreich andererseits. 
Verhandelt Berlin, den 23. November 1867. 
Die Unterzeichneten versammelten sich heute, um den in Vollmacht ihrer hohen Committenten verein- 
barten Postvertrag nach vorangegangener gemeinschaftlicher Durchlesung zu unterzeichnen, bei welcher 
Gelegenheit noch folgende Verabredungen und Erklärungen in das gegenwärtige Schluß-Protokoll nieder- 
gelegt wurden. 
1. Zu Artikel 1 des Vertrages. 
à) Da die Ausübung des Postregals in den zum Norddeutschen Bunde nicht gehörigen Gebiets- 
theilen des Großherzogthums Hessen der Königlich Preußischen Staatsregierung zusteht, so sollen 
für den Postverkehr mit diesen Gebietstheilen dieselben Bestimmungen in Anwendung kommen, 
nach welchen der Postverkehr mit dem Norddeutschen Bunde geregelt wird. 
b) Da die Ausübung des Postregals in dem Fürstenthum Lichtenstein der Kaiserlich Königlich 
Oesterreichischen Staatsregierung zusteht, so sollen für den Postverkehr mit dem Fürstenthum 
Lichtenstein dieselben Bestimmungen in Anwendung kommen, nach welchen der Postverkehr mit 
dem Kaiserthum Oesterreich geregelt wird.
	        
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