Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

LX 
Die Ratifikation des gegenwärtigen Uebereinkommens wird durch die obersten Postbehörden der 
betheiligten Gebiete im Correspondenz-Wege bewirkt werden. 
Zur Urkund dessen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten der Postverwaltungen das gegen- 
wärtige Uebereinkommen unterschrieben. 
So geschehen zu Berlin am sechs und zwanzigsten November Eintausend Achthundert und Sieben 
und Sechszig. 
Für die Postverwaltung 
des Königreichs Württemberg: 
Für die Postverwaltung 
des Norddeutschen Bundes: 
Für die Postverwaltung 
#5 des Königreichs Bayern: 
Für die Postverwaltung 
des Großherzogthums Baden: 
Für die Postverwaltung 
des Kaiserthums Oesterreich: 
Hofacker. 
v. Philipsborn. 
Stephan. 
Heldberg. 
Baumann. 
Zimmer. 
Pilhal.
	        
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