Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ansgegeben Stuttgart Dienstag den 31. Dezember 1867. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Kielne. 
Verfügungen der Depvartemente. Verfügung, betreffend die Ausführung der neuen Postver- 
träge mit dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Baden und Oesterreich und die Anwendung derselben im 
innern-Verkehr. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten. 
Des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten. 
Verfügung, betreffend die Ausführung der neuen Postverträge mit dem Norddeutschen Bunde, Bayern, 
Baden und Oesterreich und die Anwendung derselben im inneren Verkehr. 
Nachdem die am 23. November d. J. zu Berlin abgeschlossenen Postverträge zwischen Württem- 
berg und dem Norddeutschen Bunde, Bayern und Baden, beziehungsweise Oesterreich, sammt den dazu 
gehörigen Schlußprotokollen und dem Reglement die höchste Genehmigung Seiner Majestät des 
Königs erhalten haben und die Ausführung dieser Postverträge nach erfolgter allseitiger Ratifikatlon 
auf den 1. Januar 1868 angeordnet ist, so wird hiemit verfügt wie folgt: 
Erster Abschnitt. 
Allgemeine Bestimmungen. 
8. 1. 
Anwendbarkeit der Verträge. 
Die im Eingang erwähnten Postverträge haben am 1. Januar k. Is. für den Wechselverkehr der 
vertragschließenden Staaten unter sich, mit dem Großherzogthum Luxemburg bezüglich der Briefpost, für 
 
	        
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