Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

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dieses  unter  dem  Anfügen  bekannt  gemacht,  daß  der  Verein  seinen  rechtlichen  Wohnsitz
in  Friedrichshafen  hat.
Stuttgart  den  5.  April  1867.
Geßler.

D)  Des  Finanz-Departements.
Des  Finanz-Ministeriums.

Bekanntmachung,  beireffend  die  Aufhebung  der  preußischen  Abgaben  von  der  Flößerei  auf
der  Glatt  und  dem  Neckar.

Nachdem  die  Erhebung  des  Floßzolles,  welche  in  den  Hohenzolleru'schen  Landen
bisher  auf  dem  Neckar  und  der  Glatt  stattgefunden  hat,  einer  Mittheilung  des
K.  Preußischen  Finanz-Ministeriums  zufolge  vom  1.  April  d.  J.  an  eingestellt  worden
ist,  so  wird  dieß  hiedurch  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  9.  April  1867.
Renner.