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uͤber 5—10 Meilen einschließlih.. ... . Or.
„ 10—15 „ „ . .... 1 k..,
„ 15—25 „ » ....... 14 kr.,
18 kr.,
„ 25 Meilen . ...
Wenn mehrere Pakete zu derselben Vegleitadrese hehoren, so win für jedes einzelne Paket die
Taxe selbstständig berechnet.
8. 28.
Gewichtporto für Briefe mit deklarirtem Werth und für Briefe mit
Postvorschuß.
Das Gewichtporto für Briefe mit deklarirtem Werth und für Briefe mit Postvorschuß be-
trägt bis zum Maximum des wisigen Gewichts der Briefe (15 Loth einschließlich):
bis 5 Meilen 6 kr.,
über 5—15 Meilen 7 kr.,
„ 15—25 „ .... 11 kr.,
„ 25—50 „ .... 14 kr. und
18 kr.
„ 50 Meilen . . .
Für den inländischen Verkehr tit von dieser Vehimmung eine Ausnahme dahin ein, daß
bis zu 2 Meilen ausschließlich nur 5 kr. Gewichtporio berechnet wird.
5S 29.
Assekuranzgebühr (Werthporto).
Die Assekuranzgebühr benägt:
bis 87½ fl. über 87½ fl. bei größeren Summen
einschließlich bis 175 fl. für jede 175 fl.
einschließlich
bis 15 Meilen 1 kr., 3½ kr., 3½ kr.,
über 15—50 Meilen 3½¼ kr., 7 kr., 7 kr.,
über 50 Meilen 7 kr., 10 ½ kr., 10½ kr.
Uebersteigt die dellaririe Eunme den Betrag von 1750 fl., so wird fuͤr den Mehrbetrag die Haͤlfte
der obigen Assekuranzgebühr erhoben.
Gehören mehrere Sendungen mit deklarirtem Werth zu derselben Begleitadresse, so wird für jede
Sendung die Assekuranzgebühr selbstständig berechnet.
Taxbruchtheile werden auf volle Kreuzer erhäht.
Im inländischen Verkehr kommt als Assekuranzgebühr ohne Unterschied der Entfernung die
erste (niederste) Taxstufe in Berechnung.
Bei Entfernungen bis zu 2 Meilen ausschließlich wird im inländischen Verkehr für Werth-
beträge bis zu 5 fl. einschließlich nur 1 kr. Werthporto erhoben.