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a) eine Elementar-Malklasse, in welcher, nächst der technischen Anleitung
in der Farbenbehandlung und Pinselführung, das Malen zuerst nach Gemälden
(Kopirübungen) und sodann nach der Natur beziehungsweise nach dem lebenden
Modell gelehrt wird, "
b) die Spezialklassen, in welchen die Zöglinge Bilder nach eigenen Entwürfen
ausführen.
S. 6.
In der Kupferstecherschule wird Anleitung zu Führung des Grabstichels für
das Nachbilden von Zeichnungen oder Gemälden auf der Kupferplatte gegeben.
8. 7.
Außer dem im Bisherigen genannten praktischen Unterrichte findet an der Kunstschule
ein theoretischer Unterricht statt in den Hilfsfächern der erwähnten Künste,
nämlich in
Anatomie,
Perspektive und Schattenlehre,
Kunstgeschichte, nebst einigen speziellen kunstwissenschaftlichen
Fächern, wie Geschichte des Holzschnitts und des Kupferstichs r2c.
Kostümekunde,
woneben den Zöglingen der Kunstschule auch Gelegenheit zum Unterricht in
Mythologie und
deutscher Literaturgeschichte
geboten wird.
§. 8.
Der Eintritt in jede der drei genannten Fachschulen (. 4—0) ist durch die Absolvirung
der Antiken — und der Aktklasse (§. 3) bedingt.
Außerdem hat der Unterricht in der Bildhauerschule den Hilfsunterricht in der Anatomie,
der Unterricht in der Maler= und in der Kupferstecherschule den in der Anatomie
und Perspektive zur nothwendigen Voraussetzung.
8. 9.
Als Lehrmittel für den Unterricht an der Kunstschule dienen theils Vorlegeblätter,
Gypsabgüsse, das lebende Modell, Kupferstiche, die Bibliothek der Schule 2c., theils die