Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

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a)  eine  Elementar-Malklasse,  in  welcher,  nächst  der  technischen  Anleitung
in  der  Farbenbehandlung  und  Pinselführung,  das  Malen  zuerst  nach  Gemälden
(Kopirübungen)  und  sodann  nach  der  Natur  beziehungsweise  nach  dem  lebenden
Modell  gelehrt  wird,  "

b)  die  Spezialklassen,  in  welchen  die  Zöglinge  Bilder  nach  eigenen  Entwürfen
ausführen.

S.  6.

In  der  Kupferstecherschule  wird  Anleitung  zu  Führung  des  Grabstichels  für

das  Nachbilden  von  Zeichnungen  oder  Gemälden  auf  der  Kupferplatte  gegeben.

8.  7.

Außer  dem  im  Bisherigen  genannten  praktischen  Unterrichte  findet  an  der  Kunstschule
  ein  theoretischer  Unterricht  statt  in  den  Hilfsfächern  der  erwähnten  Künste,
nämlich  in

Anatomie,
Perspektive  und  Schattenlehre,
Kunstgeschichte,  nebst  einigen  speziellen  kunstwissenschaftlichen
Fächern,  wie  Geschichte  des  Holzschnitts  und  des  Kupferstichs  r2c.
Kostümekunde,
woneben  den  Zöglingen  der  Kunstschule  auch  Gelegenheit  zum  Unterricht  in
Mythologie  und
deutscher  Literaturgeschichte
geboten  wird.
§.  8.

Der  Eintritt  in  jede  der  drei  genannten  Fachschulen  (.  4—0)  ist  durch  die  Absolvirung
  der  Antiken  —  und  der  Aktklasse  (§.  3)  bedingt.

Außerdem  hat  der  Unterricht  in  der  Bildhauerschule  den  Hilfsunterricht  in  der  Anatomie,
  der  Unterricht  in  der  Maler=  und  in  der  Kupferstecherschule  den  in  der  Anatomie
und  Perspektive  zur  nothwendigen  Voraussetzung.

8.  9.
Als  Lehrmittel  für  den  Unterricht  an  der  Kunstschule  dienen  theils  Vorlegeblätter,
Gypsabgüsse,  das  lebende  Modell,  Kupferstiche,  die  Bibliothek  der  Schule  2c.,  theils  die