Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

87 
13. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 9. Oktober 1867. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend den A-fenthalt Ortafremder in den Ge- 
meinden des Landes. 
Verfügungen der Derartemente. Bekanntmachung, betreffend die Bremer Splegelglasversiche= 
rungs--Gesellschaft. — Bekanntmachung, betreffend die Preußtscke Lebens= und Garantie-Versicherungs- 
gesellschaft Friedrich Wilbelm zu Berlin. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend den Aufenthalt Ortsfremder in den Gemeinden des Landes. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen Rathes verordnen und verfügen Wir wie 
folgt: 
§. 1. 
Die Verpflichtung zur Anzeige des Aufenthalts Ortsfremder in den Gemeinden 
wird — in so weit nicht bezüglich der Beherbergung von Soldaten besondere Vorschrif- 
ten maßgebend sind — auf die in den nachstehenden §S§. 2, 4 und 5 bezeichneten Fälle 
beschränkt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.