Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

G6. 
Negierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Domerstag den 5. März 1868. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Rekrutenaushebung für die Johre 1868, 1869 und 1870. 
— Gesetz, betreffend die Erhöhung der Notariats-, Erbschafts= und Vermächtnißsporteln. — Könlgliche 
Verordnung, betreffend die internationale Schifffahrts= und Hafenordnung für den Bodensee. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A.) Gesetz, 
betreffend die Rekrutenaushebung für die Jahre 1868, 1869 und 1870. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen Rathes und mit Zustimmung Unserer ge- 
treuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Einziger Artikel. 
In den Jahren 1868, 1869 und 1870 ist aus den entsprechenden Altersklassen von 
1847, 1848 und 1849 je die Zahl von fünftausend achthundert Rekruten zum Dienst 
in dem aktiven Heere auszuheben, wobei die aus der betreffenden Altersklasse freiwillig 
im Heere Dienenden und die ungehorsam Abwesenden als gestellt in die Rekrutenzahl 
eingerechnet werden.
	        
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