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Beilage Nro. IV.
[Uebersicht
über die
ffür Krankenkost in der Anstalt für jugendliche Strafgefangene
in Hall bestehenden vier Abtheilungen.
Für die Beköstigung der kranken Gefangenen sind vier Abstufungen festgesetzt:
In der ersten Abstufung für fieberbafte und schwere Kranke erbalten diese dreimal
des Tags eine mit Abwechslung zu reichenre in einem Scheppen bestehende dünne Suppe,
Reis oder Gerstenschleim, welcher Mittags ein halber Schoppen leichten Gemüses beizugeben
ist; die Abreichung einer Brodportion findet biebei nicht Statt.
Die zweite Abstufung besteht in der kaum erwähnten Speise, jedoch kommt hiezu
zweimal in der Woche je # Pfo. Ochsen= oder Kalbfleisch, sowie täglich 4 Pfo. weißen
Brodes.
In der dritten Abstufung erhalten die Kranken außer Suppe und Gemüse jeden
Tag einmal entweder Mittags oder Abends 1 Pao. Fleisch, sowie täglich 1 Pfo. weißen
Brodes.
In der vierten Abslufung wird täglich zweimal Fleisch und ein Pfr. weißen
Brodes gereicht.