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Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 30. Jamar 1869.
Inhalt.
Köntgliche Dekrete. Königliche Verordming, betreffend die revidirte internatlonale Telegraphen-Conventton
dd. Wien 21. Juli 1866.
Unmittelbare Königliche Dekrete.
Königliche Verordnung,
betreffend die revidirte internationale Telegraphen = Convention dd. Wien 21. Juli 1868.
Karl
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nachdem die internationale Pariser Telegraphen-Convention vom 17. Mai 1865
einer Revision von Seiten der hieran betheiligten Regierungen von Württemberg, des
Norddentschen Bundes, von Oesterveich mit Ungarn, von Baden, Bayern,
Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Großbritannien für dessen indische
und indisch-europäische Telegraphenlinsen, von Griechenland, Italien, Luxemburg,
Norwegen, der Niederlande, von Persien, Portugal, der vereinigten Aürstenthümer
Walachei und Moldau, von Rußland, Serbien, Schweden, der kr#
und der Türkei — unterzogen und der revidirte Vertrag allseitig, von Uns nach Anhörung
Unseres Geheimenrath, genehmigt worden ist, so verordnen Wir, daß dieser
Vertrag, welchem sich nachträglich die Regierung des Kirchenstacts angeschlossen hat,
im französischen Texte nebst beigefügter deutscher Uebersetzung hiemit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht werde.
Gegeben Stuttgart den 30. December 1868.
Karl.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten:
Varnbüler.