Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Samstag  den  30.  Jamar  1869.

Inhalt.
Köntgliche  Dekrete.  Königliche  Verordming,  betreffend  die  revidirte  internatlonale  Telegraphen-Conventton
dd.  Wien  21.  Juli  1866.

Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Königliche  Verordnung,
betreffend  die  revidirte  internationale  Telegraphen  =  Convention  dd.  Wien  21.  Juli  1868.

Karl
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nachdem  die  internationale  Pariser  Telegraphen-Convention  vom  17.  Mai  1865
einer  Revision  von  Seiten  der  hieran  betheiligten  Regierungen  von  Württemberg,  des
Norddentschen  Bundes,  von  Oesterveich  mit  Ungarn,  von  Baden,  Bayern,
Belgien,  Dänemark,  Spanien,  Frankreich,  Großbritannien  für  dessen  indische
und  indisch-europäische  Telegraphenlinsen,  von  Griechenland,  Italien,  Luxemburg,
Norwegen,  der  Niederlande,  von  Persien,  Portugal,  der  vereinigten  Aürstenthümer
  Walachei  und  Moldau,  von  Rußland,  Serbien,  Schweden,  der  kr#
und  der  Türkei  —  unterzogen  und  der  revidirte  Vertrag  allseitig,  von  Uns  nach  Anhörung
  Unseres  Geheimenrath,  genehmigt  worden  ist,  so  verordnen  Wir,  daß  dieser
Vertrag,  welchem  sich  nachträglich  die  Regierung  des  Kirchenstacts  angeschlossen  hat,
im  französischen  Texte  nebst  beigefügter  deutscher  Uebersetzung  hiemit  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht  werde.

Gegeben  Stuttgart  den  30.  December  1868.

Karl.
Der  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten:
Varnbüler.