Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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Einstellungsbeschluß,  oder  die  Zurückweisung  des  Antrags  auf  Wiederaufnahme
des  Strafverfahrens;  6

5)  die  im  Art.  447  Abs.  1  der  Str.-Pr.-Ordg.  bezeichnete  Schrift,  sofern  die  Nichtigkeitsgründe
  ausgeführt  werden,  und

6)  die  Gegenschrift  (Str.-Pr.-Ordg.  Art.  448  Abs.  2)

7)  der  Antrag  auf  Wiederaufnahme  des  Strafverfahrens,  wofern  er  eine  Darlegung
der  Erheblichkeit  der  neuen  Thatsachen  oder  Beweismittel  enthält  (Str.-Pr.-Ordg.
Art.  477  Abs.  1),  und

8)  die  Gegenerklärung  auf  einen  solchen  Schriftsatz  (Art.  477  Abs.  3).

Kann  nach  den  besonderen  Umständen  des  Falls  für  die  unter  Ziff.  5  und  6  aufgeführten
  Schriftsätze  die  in  §.  48  Ziff.  III.  bestimmte  Gebühr  als  eine  genügende  Entschädigung
  für  den  Aufwand  an  Zeit  und  Arbeit  nicht  angesehen  werden,  so  darf  der
Anwalt  eine  angemessene  Erhöhung  derselben,  bis  zum  doppelten  Betrag,  beanspruchen.

8.  58.

Als  Schriftsätze  zweiter  Gattung  gelten

1)  Anträge  bezüglich  der  Führung  der  Untersuchung,  bezüglich  der  Haft  oder  Freilassung
  von  Beschuldigten;

2)  Anträge  auf  Vorladung  weiterer  Zeugen  oder  Sachverständigen  zur  Hauptverhandlung,
  auf  Einforderung  weiterer  Urkunden  oder  Beweismittel  (Str.-Pr.=Ordg.
  Art.  283  Abs.  3,  4,  Art.  284,  406,  415);

3)  wofern  die  im  §.  57  Z.  3,  4,  5,  7  bezeichneten  Voraussetzungen  nicht  zutreffen,

Ausführungen  der  einfachen  Beschwerde,
die  im  Art.  447  Abs.  1  der  Str.-Pr.-Ordg.  bezeichnete  Schrift,
der  Antrag  auf  Wiederaufnahme  des  Strafverfahrens,
und  die  Gegenschriften  auf  diese  Schriftsätze;
4)  Begnadigungs=  und  Strafaufschubsgesuche.
§.  59.

Zu  den  Schriftsätzen  dritter  Gattung  gehören  einfache  Erklärungen  und  Anzeigen
  über  beabsichtigte  Stellung  von  Zeugen  oder  Sachverständigen  zur  Hauptverhandlung,
  über  Einwendung  oder  Zurücknahme  von  Rechtsmitteln,  Anträge  auf  Verlegung
von  Tagfahrten,  Fristgesuche,  Beförderungsgesuche,  Gesuche  um  Mittheilung  von  Aktenstücken.