Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 20. Januar 1871. 
Inhal k. 
Königliche Dekrete. Gesetz. betreffend die Beschaffung weiterer Geldmttiel für den Eisenbahnbau. — 
Gesetz, betreffend die Bestrettung des Aufwands für außerordentliche Mtlitärbedürfnisse. — Gesetz, be- 
treffend die Einlösung der Ablösungsobligatlonen fünfter Serte. — Gesetz, betreffend die Forterhebung 
der Steuern. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die an die Bezirksbehörden zu erstat- 
tenden Anzeigen von vorzunehmenden Invemuren und Tbeilungen. — Verfügung, betreffend die Wechsel- 
stempelsteuer des deutschen Bundes. — Bekanntmachung, betreffend den Deblt der Bundes-Stempelmarken 
und gestempelten Blankets zur Entrichtung der Wechsel-Stempelsteuer, sowte das Verfahren bel Erstat- 
tung verdorbener Stemvelmarken und Blankeis vom 13. Dezember 1869. — Bekanntmachung, betreffend 
den Debit von Bundesstempelmarken und gestempelien Blankeis zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer 
zum Betrage von 22½ Groschen vom 21. Februar 1870. — Verfügung, betreffend den Geschäftsbetrieb 
der Frankfurter Traneport= und Glasversicherungs-Acttengesellschaft zu Frankfurt o. M. — Berfügung, 
betreffend die Schonzell der Acschen und Rothfische. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gese z, 
betreffend die Beschaffung weiterer Geldmittel für den Eisenbahnbau. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer ge- 
treuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Einziger Artikel. 
Zur weiteren Fortsetzung des Baues der durch das Gesetz vom 16. März 1868, 
CGa
	        
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