Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

b) Kontrolnormale, welche zur Berichtigung der Gebrauchsnormale an der Eichungs- 
stelle dienen, 
II. Hauptnormale, nach denen die Aussichtsbehörden der Eichungsstellen die Kontrolnormale 
richtig erhalten, 
III. Kopieen des Urmaaßes und Urgewichtes, welche bei der Herstellung und Rich- 
tighaltung der Hauptnormale dienen. 
I. a. Gebrauchsnormake. 
8. 50. 
Allgemeine Bestimmungen. 
Bei jeder Eichungsstelle müssen für jeden Zweig des Eichungsgeschästes, welchen dieselbe ausübt, 
die nachfolgend angegebenen Gebrauchsnormale vorhanden sein. 
Sie dürfen in Bezug auf Material, Gestalt, Bezeichnung und sonstige Beschaffenheit von den im 
Verkehr zulässigen Stücken ihrer Art nicht im ungünstigen Sinne abweichen und sind durch zwei Stern- 
stempel (für Präcisionsmaaße und Präcisionsgewichte durch drei Sternstempel) zu kennzeichnen. 
Sie können von der sie gebrauchenden Eichungsstelle selbst hergestellt werden, soweit dieselbe hierzu 
die Einrichtung besitzt, oder werden ihr von der Aufsichts-Behörde geliefert. Nur von der Aussichts- 
Behörde dürfen geliefert werden die Gebrauchsnormale für trockene Hohlmaaße von ½ H., weil für 
diese nach §. 58 keine Kontrolnormale vorhanden sind und deshalb die Gleichförmigkeit und Mustergül- 
tigkeit der Ausführung der Gebrauchenormale in höherem Grade erfordert ist. — Dafür, daß die Ge- 
brauchsnormale mit den Kontrolnormalen in der vorgeschriebenen Uebereinstimmung sortdauernd erhalten 
werden, ist die Eichungsstelle verantwortlich. 
5S. 51. 
Gebrauchsnormale für Längenmaaße. 
Ein Metermaaßstab als Strichmaaß auf Messing, durchgehends in Centimeter und auf der Länge 
von einem Decimeter in Millimeter getheilt. 
Ein Holzmaaßstab von quadratischem Querschnitt, 16 bis 20 5 stark, von 1 Meter Länge, in 
Millimeter getheilt. 
Ein solcher von 2 Meter Länge, 20 bis 25 %5 stark, in Centimeter getheilt. 
Ein Metermaaßstab von Stahl mit Anschlag, in Centimeter getheilt. 
Ein Bandmaaß aus Stahl von 20 Meter Länge in Decimeter getheilt. 
Die Abweichung dieser Gebrauchsnormale von den Kontrolnormalen oder von den mit Anwendung 
der Kontrolnormale gemessenen Größen darf höchstens zwei Fünftheile des im §. 3 angegebenen Fehlers 
betragen, durch dessen Ueberschreitung die mit ihnen zu vergleichenden Gebrauchsmaaße stempelunfähig werden. 
8. 52. 
Gebrauchsnormale für Flüssigkeismaaße. 
Ein Satz Flüssigkeitsmaaße von 2 L. bis ½2 L. und 0,2 L. bis 0,02 L. nach den in §. 5 an- 
gegebenen Abstufungen aus hartgelöthetem und gehämmertem Kupferblech mit verstärktem und abgeschliffenem 
Rande nebst zugehörigen plangeschliffenen Glasplatten,
	        
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