Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

4. Die zum Train auszuhebenden Rekruten müssen mindestens 5. 2“ und dürfen nicht über 5°" 7“ 
groß sein. 
8. 32. 
Anforderungen, welche an die als Militair-Krankenwärter auszuhebenden 
Rokruten zu stellen sind. 
1. Zu Militair-Krankenwaͤrtern, sofern der Bedarf nicht aus gedienten Soldaten des stehenden Heeres 
zu decken ist, sind wo möglich nur solche Militairpflichtige auszuheben, welche, die Oualisikation vor- 
ausgesetzt, sich freiwillig entschließen, als Krankenwärter zu dienen. 
In diesem Falle können sie dazu selbst aus der Zahl der zum Wassendienst brauchbaren Mili- 
tairpflichtigen genommen werden. 
2. Ist der Bedarf nicht durch Freiwillige zu decken, so wird derselbe ohne Rücksicht auf das Maaß aus 
den Militairpflichtigen genommen, welche die erforderliche Körperkraft besitzen und lesen und schreiben 
können. 
8. 33. 
Anforderungen, welche an die als Oekonomie-Handwerker auszuhebenden 
Rekruten zu stellen sind. 
1. Der Bedarf der Truppen an Oekonomie-Handwerkern (Handwerkern ohne Waffe) ist möglichst aus 
der Kategorie der nicht vollkommen dienstfähigen Militairpflichtigen zu entnehmen. Militairpflichtige 
Handwerker, welche für diesen Zweck tauglich befunden werden, sind bei der Aushebung wie die 
Dienstbrauchbaren ihrer Altersklasse zu behandeln. 
2. Als Oekonomie-Handwerker sind einzustellen: 
a) bei der Infanterie einschließlich Jäger und Schützen und bei den Pionieren: Schneider und 
Schuhmacher; 
b) bei der Kavallerie, der Artillerie und dem Train, sowie bei der Marine: Schneider, Schuhmacher 
und Riemer (Sattler). 
8. 34. 
Anforderungen, welche an die für die Marine auszuhebenden Rekruten zu 
stellen sind. 
1. Für die Flotten-Stamm-Division sind auszuheben: 
Mannschaften von See-, Küsten= und Haff= Fahrzeugen oder Booten nach einjähriger Fahrzeit, sowie 
See-, Küsten= und Haff-Fischer nach einjährigem gewerbmäßigen Betriebe der Fischerei. 
Ergänzung der Schiffsjungen -Kompagnien siehe Xll. Abschnin. 
2. Für die Werst-Division sind auszuheben, und zwar:) 
6 Dle richtige Auswahl des Erfatzes für die Werft= Divtsion ist für vie Marine von der größten Wichtigkeit 
und erfordert die größte Sorgfalt Seitens der Ersatz-Behörden. Letztere haben sich raher vor der definttiven Aus- 
lebung von Milltatrpflichtigen für die Handwerks- und die Maschinen-Kompagnie durch Abverlangung glaubwürdiger 
Atteste 2c. von der gewerblichen Qualisikation der Auszuhebenden genügend zu Überzeugen. Die Krels- Ersatz-Kom- 
missionen haben in den Gestellungs-Ordres dle von ihnen zur Werft-Dioision defignirten Militairpftichtigen anzuwei- 
sen, die vorerwähnten Atteste beim Departements- bez. Marine-Ersatz-Geschäft mit zur Stelle zu bringen.
	        
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