Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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Garde-Korps bezüglichen Geschäfts-Verhandlungen stimmberechtigtes Mitglied der Departements-Er- 
sotz-Kommission.“) 
Jeder Departements-Ersatz-Kommission ist für die Zeit der Ersatz-Aushebung ein Ober-Stabs-Arzt 
beimgeben..) Seine Wirksamkeit ist dieselbe wie die des Arztes der Kreis-Ersatz-Kommission 
(S. 68., 5.). 
Die beiden permanenten Mitglieder der Departements-Ersatz-Kommission dirigiren und beschließen ge- 
meinschaftlich. Vermögen sie sich bei den Entscheidungen über Anträge auf Zurückstellung bez. Be- 
freiung vom Militairdienst nicht zu vereinigen, so ist die Sache Namens der Kommission den Er- 
satz-Behörden dritter Instang schriftlich vorzutragen; bis deren Enischeidung erfolgt, bleibt die even- 
tuelle Einstellung des betreffenden Militairpflichtigen ausgesetzt. Anderweitige unaufschiebbare Fälle, in 
denen eine Einigung nicht stattfindet, werden nach dem Votum des Brigade-Kommandeurs erledigt. 
Die Listen, Verhandlungen, Korrespondenzen und Atteste, welche auf das Ersatz-Geschäft Bezug ha- 
ben, erfordern die Unterschrist des Militair= und Civil-Vorsitzenden der Kommission. 
Die Korrespondenz der Departements-Ersatz-Kommission hat der Brigade-Kommandeur nach Einver- 
nehmen mit dem Civil-Vorsitzenden der Kommission im Namen der letzteren und unter deren Unter- 
schrist zu führen. 
*lr 
— 
F. 94. 
Anlegung des Geschäfts= und Reiseplans für die Departements-Ersatz= 
Kommission. 
Bei# Anlegung des Geschäfts= und Reiseplans für die Departements-Ersatz-Kommission ist zu be- 
rücksichtigen: 
a) daß für jeden Aushebungs-Bezirk ein Ort — Aushebungs-Station — bestimmt wird, in welchem 
sich die der Departements-Ersatz-Kommission vorzustellenden Miltairpflichtigen versammeln ;“) 
b) daß jede der Kreis-Ersatz-Kommissionen von Beendigung der Musterung der Militairpflichtigen 
ihres Aushebungs-Bezirks ab bis zum Tage des Eintressens der Departements-Ersatz-Kommission 
Behufs der Aushedung womöglich 3 Wochen, in großen Bezirken eine noch längere Zeit behält, um 
die ihnen über Militairpflichtige etwa noch fehlenden Notizen einholen zukönnen; 
P) daß die Aushebung im ganzen Brigade-Bezirk möglichst kurz vor der Einstellung der Rekruten, aber 
voch so zeitig beendigt wird, daß die Rekruten an den festgesetzten Einstellungs-Terminen bei ihren 
Regimentern eintreffen können; 
d) daß die Brigade-Kommandeure durch die Abhaltung der Departements-Ersatz-Geschäfte möglichst 
wenig behindert werden, den in jedem Jahr stattfindenden Truppen-Uebungen beizuwohnen; 
e) daß der Departements-Ersatz-Kommission zur Ausführung des Ersatz-Geschäfts, einschlieblich der im 
6u) Kommandtrung derselben cf. . 95. 
Wenn von der Zutheilung eines Osffiziers des Garde-Korps Abstand genommen wird, so fünd die Functionen 
desselben von dem Militair-Vorsitzenden der Kommission mit wahrzunehmen. 
ee) Die Beschaffung des Lokals liegt dem Civil-Vorsitzenden der Krels-Ersatz-Kommission nach den beßeebenden 
besonderen Bestimmungen ob. 
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