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a) eine Liste der in die Heimaths-Kontrole zu übernehmenden Mannschasten (cfr. §. 36);
b) eine Liste der zur Dieposition ihres Truppentheils beurlaubten Mannschaften. (S. S. 23.)
Als Stammlisten für die Ersatz-Reserve erster Klasse werden die jährlichen Aushebungslisten C. be-
nutzt, von denen zu diesem Zwecke die Landwehr-Kompagnien Abschrift erhalten.
Die Kompagnien führen außer diesen Listen noch ortschaftsweise resp. nach Kontrol-Bezirken ange-
legte Verleselisten nach näherer Bestimmung des §. 47 für die Mannschaften aller Waffen und Jahr-
gänge, welche zum Verlesen 2c. der Mannschaften bei den Kontrol-Versammlungen, sowie als Hilfs-
mittel zum Nachsuchen derselben in den Stammlisten dienen.
. Die Anlegung anderer Hilfslisten für besondere Kategorien, z. B. Offizier-Kandidaten, Krankenträger,
Büchsenmacher, Beschlagschmiede, Zuschneider 2c., um das Aussuchen dieser Mannschaften in den Listen
Behufs Beorderung zu erleichtern, wird anheimgestellt.
Listen der wegen Felddienstunfähigkeit vorzeitig hinter den letzten Jahrgang der Landwehr versetzten,
sowie der wegen häuslicher Verhältnisse zeitweise zurückgestellten Mannschaften und der als unabkömm-
lich anerkannten Beamten. (Cfr. die s§. 38, 39 und 40.)
. Bei jedem Bezirks-Kommando und bei jeder Landwehr -Kompagnie wird eine Ab= und Zugangs-
Kontrole nach Schema 8 resp. 9 geführt.
8. 33.
Von den Ueberweisungs-Nationalen.
Die Ueberweisungs-Nationale, welche bei Entlassung der Mannschaften von den Truppentheilen aus-
gefertigt werden, dienen zur Ueberweisung der Mannschaften des Beurlaubtenstandes beim Verziehen
und bei Ginberufungen während des ganzen Reserve= und Landwehr-Verhältnisses.
Die bei allen Ueberweisungen erforderliche Korrespondenz wird in der Regel durch Ausfüllung der
betreffenden Rubriken des Korrespondenz-Schemas in dem Nationale geführt, wie dies im Schema 3
angedeutet ist. Hierbei sind alle den Sinn nicht verdunkelnde Abkürzungen zulässig und für die
Namens-Unterschriften genügen deutliche Chiffres.
. Die Nationale werden von den Landwehr-Kompagnien jahrgangsweise, nach den Nummern der
Stammliste geordnet, aufbewahrt und kurrent erhalten. (Clr. #. 31. ad 2.)
Sollte ein National in Folge häufigen Versendens 2c. bei einem Landwehr-Bezirks-Kommando in
defektem Zustande eingehen, so fertigt letzteres beglaubigte Abschrift desselben zur weiteren Ueberwei-
sung und kassirt das Original.
5. 34.
Zugang der Mannschaften.
. Wenn ein Ueberweisungs-National beim Bezirks-Kommando eingeht, so wird das Entsprechende in
die Zugangs-Kontrole eingetragen und das National der betreffenden Kompagnie uͤbersandt.
. Die Kompagnie vermerkt die Ueberweisung gleichfalls in ihrer Zugangs-Kontrole.
. Sobald sich der Ueberwiesene bei der Kompagnie muͤndlich oder schriftlich anmeldet, wird Datum der
Meldung und Aufenthaltsort in seinem Militairpaß, in der Zugangs-Kontrole und in dem Ueber-
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