thumbs: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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chige Gefängnißstrafe bei geschmeidiger 
Kest zuerkannt; 
ferner wurden verurthellt: 
3. auf den Grund der von dem Oberamts- 
gerichte Tettnang vorgelegten Akten 
a) Johannes Schreyvogel, von Bre- 
anter Androhung geschárfter Strafe auf 
den Wiederbetretungsfall; 
v) der Bauer Jehannes Heggele, von 
Dletmannsweller, Oberamts Tettnang, 
wegen zweler in Genossenschaft mit Stbk. 
ler begangener, qualificirter und er- 
schwerter Diebstähle, neben der solida- 
rischen Verbindlichkelt zum Ersatz des 
gestifteten Schadens und elnes angemes- 
senen Thells der Untersuchungs-Kosten 
zu elner neunmonatlichen Festungs- 
Arbeltsstrafe. 
Am 1½:. September wurde: 
6. auf den Grund der bel dem Oberamts- 
gerichte Wangen geführten Untersuchung, 
Anton Sträßly, von Bittschwyl, Kan- 
tons St. Gallen, wegen mehrerer zum 
Tbeil quallfictrter und erschwerter, zum 
Thell kleiner und einfacher Dlebstähle, 
neben dem Kosten= und Schadens-Er- 
satz zu viermonatlicher Festungs-Ar- 
beitsstrafe und nachheriger Ausweisung 
aut dem Kbnigrelche verurtheilt. 
Am 14. September wurde: 
". der bei dem Oberamtsgerichte Ravens- 
burg in Untersuchung gekommenen Marle 
Anne Kempter, von Alldorf, wegen 
wiederbolten Ehebruchs, neben Zuschel- 
dung eines angemessenen Theils der Un- 
tersuchungs -Kosten eine zwanzigod- 
genz, wegen kleinen und ersetzten, jedoch 
im rechtlichen Sinne olerten, in Genos- 
senschaft und unter erschwerenden Um- 
ständen verübten Diebstabls, auch ver- 
botsoldrigen Wiedereintritts in das 
Königreich, neben Berfällung in selne 
Verbaft= und die Hälfte der Unterfu- 
chungs = Kosten zu einer ein jährigen 
Festungs = Arbeitsstrafe mit derbem 
Willkomm und Abschied und nach- 
heriger Ausweisung aus dem Kbnigreich 
bei geschärfter Abndung auf den Wieder= 
betretungsfall; 
b) Sebastian Edelmann, von Rleth, 
Kantons St. Gallen, wegen gleicher 
Vergeben, neben Verfällung in seine 
Verhaft= und die Hälfte der Untersu- 
chungs = Kosten zu einer einjährigen 
Festungs-Arbellsstrafe mit Willkomm 
und Abschled und nachberiger Auswel- 
sung aus dem Königreich bei empfindlicher 
Strafe auf den Wiederbetretungsfall. 
Am 16. September wurde: 
5auf den Grund der von dem Oberamts=
	        
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