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lassen sich durch die Gemeindelisten unmittelbar darstellen die Ziffern der Ortsanwesenden,
der Haushaltungen, der Personen beider Geschlechter, der verschiedenen Religionsbekenntnisse,
dann der verschiedene Familienstand der mehr als vierzehnjährigen, die Zahl
der in Württemberg und der anderwärts Geborenen, die Ziffern der an dem Zählungsorte
nur vorübergehend Anwesenden und der von demselben am Zählungstage nur vorübergehend
Abwesenden.
Zur genaueren Ermittelung der Wohnbevölkerungsverhältnisse und zur weiteren
Ausscheidung der Bevölkerung nach den verschiedenen Geburtsorten, dann nach der Stellung
in der Haushaltung, nach den Geburtsjahren, nach Beruf und nach Staatsangehörigkeit
(§. 11) bedarf es einer unmittelbaren Auszählung aus den Zählungspapieren
bei dem statistisch-topographischen Bureau selbst und wird dasselbe daher die zunächst bei
den Oberämtern in Verwahrung zu nehmenden Zählungspapiere einverlangen, sobald
ihm nach dem Gang der Geschäfte die weitere Berarbeitung dieses Materials möglich
werden wird (8. 10).
8. 15.
Die Zusammenstellung der summirten Ergebnisse aus den Gemeindelisten (§. 14)
bei den Oberämtern (§. 10 Abs. 4) erfolgt nach Muster E. und zwar parzellen= und
gemeindeweise, streng nach derjenigen Reihenfolge, in welcher die Gemeinden und ihre
Parzellen im Staatshandbuch aufgeführt sind.
Stuttgart, den. 12. September 1871.
Für den Minister des Jnnern: Der Finanzminister:
Fleischhauer. Renner.