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befindlichen bisher freiallodialen Rittergutes Harthausen (Lichtenegg), Oberamts Obern=
dorf, errichtet, wonach dasselbe ein unveräußerliches, untheilbares Fideikommißstamm-
gut bilden solle, welches in der von ihm als Stifter zu gründenden Familie im Manns-
stamme nach dem Rechte der Erstgeburt aus gesetzmößiger Ehe (mit Ausschluß von
Adoptirten und Legitimirten) in der Weise vererbt werde, daß je der erstgeborene Sohn
der erstgeborenen Linie das Gut allein erbe, und nach dem Aussterben der erstgebore-
nen Linie das Fideikommiß auf den erstgeborenen Sohn der zweiten Linie und dessen
erstgeborene Nachkommen übergehen solle.
Ferner wurde festgesetzt, daß nach dem Aussterben aller männlichen Nachkommen
das Fideikommiß auf die nächste (und bei gleich nahen Verwandten die ällteste) weibliche
Verwandte und deren eheliche Nachkommenschaft, in Ermangelung solcher aber auf die nächste
weibliche Verwandte übergehen, hier aber das Vorrecht des Mannsstammcs mit der Primo-
genitur-Lineal-Erbfolge wieder eintreten solle, und daß endlich wenn auch die weibliche
Nachkommenschaft bis auf den letzten Inhaber ausgestorben sei, dieser unter Lebenden,
wie von Todes wegen über das Gut frei verfügen dürfe.
Das Fideikommiß solle im Ganzen unveräußerlich, eine Veräußerung einzelner Theile
aber mit Ausnahme der Fälle gesetzlicher Nothwendigkeit, sowie eine Verpfändung der
Substanz oder des Ertrages solle nur in bestimmten, im Statute näher bezeichneten
Fällen und nur unter Zustimmung der im Statute bezeichneten Agnaten und Behör-
den gestattet sein.
Nachdem nun diesem Statute in Gemäßheit der Königlichen Deklaration vom
8. Dezember 1821 und der Königlichen Verordnung vom 24. Oktober 1825 nach vor-
gängiger Rücksprache mit der Königlichen Regierung für den Schwarzwaldkreis unter
Vorbehalt der bereits erworbenen dinglichen Rechte Dritter an diesem Rittergute die ge-
richtliche Bestätigung ertheilt worden ist, wird Solches hiemit zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht.
So beschlossen in der Civilkammer des K. Kreis-Gerichtshofes zu Rottweil den
15. Mai 1872. «
Boscher.