Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

0. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Jausgegeben Stuttgart Freitag den 13. September 1872. — 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Aufnahme des Viehstands und 
der Fuheilung des lanbwirihschaftlichen Grundbesitzes. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Der Departements des Innern und der Finanzen. 
Der Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Verfügung, betreffend die Aufnahme des Viehstands und der Vertheilung des landwirthschaftlichen 
Grundbesitzes. 
Nach dem Beschlusse des Bundesraths des Deutschen Reichs vom 28. Juni 1872 
sollen gemeinsame Ermittlungen der Viehhaltung in den deutschen Bundesstaaten erstmals 
im Jahr 1873 und sodann in noch zu bestimmenden Zählperioden sich wiederholend je 
nach dem Stande vom 10. Januar des Zählungsjahres vorgenommen werden. Zu Voll- 
ziehung dieses Beschlusses wird Folgendes verfügt: 
S. 1. 
Die eben bezeichneten gemeinsamen Ermittlungen der Viehhaltung treten für Württem- 
berg an die Stelle der seitherigen dreijährigen Aufnahmen des Viehstands, welche letzt- 
mals am 2. Januar 1868 stattgefunden hat. .
	        
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