Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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V. Gärtringen, Nufringen, Oberjesingen, Rohrau mit dem Abstimmungsorte 
Gärtringen; 
VI. Unterjettingen, Oberjettingen, Oeschelbronn mit dem Abstimmungsorte Un- 
terjettingen. 
6) Für die Wahl der den Wahlvorstehern der einzelnen Abstimmungsbezirke zu der 
Wahlhandlung beizugebenden zwei von den vereinigten bürgerlichen Collegien des 
Abstimmungsorts aus ihrer Mitte zu bestellenden Urkundspersonen ist rechtzeitig 
Sorge zu tragen. 
Im Uebrigen wird Behufs gesetzmäßiger Durchführung des Wahlgeschäfts auf die 
Bestimmungen des Wahlgesetzes vom 26. März 1868 und auf die Ministerial-Verfü- 
gungen vom 20. April 1868 und 4. November 1870 zur Nachachtung hingewiesen. 
Stuttgart, den 5. Januar 1872. 
Scheurlen. 
Ma#### 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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