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umgeben, bis zu einer Entfernung von 8,5 vom Roste aber mit einem eisernen
Drahtgeflechte überdeckt werden, welches das Herabfallen der zu trocknenden Stoffe
auf die erhitzten Röhren verhindert.
Das Drahtgeflecht ist in einem senkrechten Abstand von wenigstens 25 über den
Röhren anzubringen, und hat dieselben beiderseits wenigstens um 15#w. zu überragen.
Die Maschen des Drahtgeflechts dürfen beim Trocknen von Wolle, Garn und
dergleichen nicht über 7 mm. weit sein.
Hölzerne Trockengestelle, Trockenhurden u. s. w. sind von den Röhren minde-
stens 45%m. entfernt zu halten.
II. Trockenräume, in welchen eine höhere Temperatur als von 50. erzeugt wird,
z. B. die Trockenräume der Türkischrothfärbereien, Kattundruckereien, Tabakfabriken und
dergleichen sind durchaus massiv herzustellen.
Für die Bauart derselben kommen die Vorschriften des §. 26- Ziffer 1 und für die
Anlage der Dunstschläuche und Heizung die Vorschriften der Ziffer I. dieses §. zur An-
wendung.
8. 30.
Die mit directer Feuerung versehenen Trockenräume der Schreiner, Instru—
mentenmacher und anderen Holzarbeiter sind ebenfalls nach der Vorschrift des 8. 26
Ziffer 1 feuersicher herzustellen. «
In Betreff der Dunstabführung und Heizungsanlage sind die Vorschriften des
§. 29 zu beachten, nur mit dem Unterschied, daß statt des eisernen Drahtgeflechtes minde-
stens 6#. dicke steinerne Schutzplatten über den Röhren anzubringen sind.
Die Platten sind in einem Abstand von wenigstens 15%. von den Röhren zu legen
und haben sich auf die ganze Länge derselben zu erstrecken.
§. 31.
Gelasse zum Trocknen lackirter Waaren sind in folgender Weise herzustellen:
1) Trockenräume, in welchen eine Temperatur von höchsteus 50%. herrscht (sog. Heiz-
zimmer), sind rücksichtlich ihrer Bauart ebenso zu behandeln, wie Trockenräume für
brennbare Stoffe (vergl. §. 29 I.).
2) Trockenräume, in welchen die Temperatur höher gesteigert wird (Trockenöfen), müssen
absolut feuerfesten Boden, steinerne Wände und steinerne Decken erhalten.
Alle Oeffnungen sind mit eisernen Thüren, eisernen Läden oder Schiebern
schließbar herzustellen.