Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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Maul.  und  Klauen-Seuche.  Schutz  gegen  die  Weiterverbreitung.  57.  219.

Medicinalwesen.  Verfügung,  betreffend  den  Einfluß  der  deutschen  Gewerbeordnung  auf  das  Medicinalwesen.
  143.  Verfügung,  betreffend  die  Anzeigepflicht  beim  Ausbruche  von  ansteckenden
Krankheiten  bei  Menschen  und  Thieren.  52.  Verfügung,  betreffend  den  Schutz  gegen  die
Weiterverbreitung  der  Maul=  und  Klauenseuche.  57.  219.  Maßregeln  gegen  die  Rinderpest.
59.  Maßregeln  gegen  die  Menschenpocken.  346.  Verfügung,  betreffend  die  Fortbildung  der
Hebammen  in  ihrem  Beruf.  238.  Verfügung,  betreffend  die  Tagbücher  der  Geburtshelfer
und  Hebammen.  337.  Verfügung,  betreffend  die  Pharmacopoea  Germanica.  249.  Deren
Einführung.  294.  Verfügung,  betreffend  einige  Abänderungen  in  den  organischen  Bestimmungen
  für  die  Thierarzneischule.  283.  Verfügung,  betreffend  die  Einführung  einer  neuen
Arzneitaxe.  341.  Verfügung,  betreffend  die  Freigebung  des  Verkaufs  homöopathischer  Heilmittel.
  57.  S.  auch  Pharmazeuten  und  Prüfungen.

Militärwesen.  Organisation  der  Ersatzbehörden  im  Königreich  Württemberg.  112.  Anlage:
Landwehrbezirkseintheilung  116.  Erläuterungen  und  Ergänzungen  der  Militärersatz-Instruktion
  vom  26.  März  1868  uud  weitere  für  Krieg  und  Frieden  gegebene  preußische  Bestimmungen
  über  die  Aushebung,  Dienstzeit  2c.  243.  Bekanntmachung,  betreffend  Abänderungen
und  Ergänzungen  zur  Verordnung  betreffend  die  Organisation  der  Landwehrbehörden  und
Dienstverhältnisse  der  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes.  248.  Verfügung,  betreffend
eine  Veränderung  in  der  Landwehrbezirkseintheilung  des  Königreichs  Württemberg.  397.  398.
Bezeichnung  derjenigen  Dispensiranstalten,  in  denen  Pharmazeuten  ihrer  einjährig  freiwilligen
Dienstpflicht  genügen  können.  241.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausstellung  von  Zeugnissen
  über  die  wissenschaftliche  Qualification  für  den  einjährig  freiwilligen  Militärdienst.  245.
Bekannlmachung,  betreffend  die  Ausstellung  von  ärztlichen  Attesten  an  militärpflichtige  in
Rußland  lebende  Deutsche.  250.  Verfügung,  betreffend  die  Aufbewahrung  der  Kassenvorräthe
des  Landwehrbezirks=  Commandos  bei  Kassen  der  Civilverwaltung  während  der  dienftlichen
Abwesenheit  der  Landwehrbezirks-C  d  365.  Verfügung,  betreffend  die  Normirung
der  Quartierverpflegung  nach  dem  preußischen  Reglement  über  Naturalverpflegung  der  Truppen,
  sowie  die  Vergütungstaxen  für  militärische  Quartier-,  Vorspann=  und  Botenleistungen
pro  1.  Juli  1872/73.  465.

Münzwesen.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausgabe  von  Gedenkthalern.  398.

Naturwissenschaftliche  Prüfung  der  Candidaten  der  Medizin.  70.

Nazarener.  K.  Verordnung,  betreffend  die  Form  der  Eidesleistung  durch  die  Mitglieder  des  religiösen
  Vereins  der  Nazarener.  343.

Notariatsbezirke.  Verfügung,  betreffend  eine  veränderte  Eintheilung  der  Notariatsbezirke  Cannstatt
und  Fellbach.  133.,  der  Notariatsbezirke  im  Oberamt  Tuttlingen.  459.

P.
Pharmazeuten.  Bezeichnung  derjenigen  Dispenstranstalten,  in  denen  Pharmazeuten  ihrer  einjährig