Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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Berichtigung der Aulage 1 zu F. 14 der Militair-Ersatz-Instruktion. 
Berlin, den 25. April 1873. 
Behufs Berichtigung der Anlage 1 zu §. 14 der Militair-Ersatz-Instruktion wird Nachstehendes 
bemerkt: 
1. Im Bezirke des 2. Armee-Korps. 
Der Kreis Fürstenthum Cammin ist in die drei Kreise Colberg—Cörlin, Cöslin und Bublitz ge- 
theilt worden. 
2. Im Bezirk des 3. Armee-Korps. 
Der Kreis Sternberg zerfällt in den West-Sternberger und in den Ost-Sternberger Kreis. 
3. Im Bezirk des 4. Armee-Korps. 
Die Stadt Erfurt ist aus dem Kreisverbande ausgeschieden und ist ein besonderer Land= und 
Stadt-Kreis gebildet worden. 
4. Im Bezirk des 6. Armee-Korps. 
Der Kreis Beuthen ist in die Kreise Tarnowitz, Beuthen, Kattowitz und Zabrze getheilt. 
5. Im Bezirk des 7. Armee-Korps. 
Die Städie Düsseldorf, Crefeld und Essen sind aus den Kreis-Verbänden ausgeschieden und find 
besondere Land= und Stadi-Kreise gebildet worden. 
6. Im Bezirk des 9. Armee-Korps. 
Die Eintheilung der Großberzoglich Mecklenburgischen Landwehr-Bataillone ist, abweichend von 
dem sonstigen Verfahren, kompagnieweise angegeben. 
7. Im Bezirk des 14. Armee-Korps. 
Die Bezirksämter Radolfszell, Jestetten, Kenzingen, Gengenbach, Gernsbach, Boxberg und Wall- 
dürn find aufgehoben. 
Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement. 
J. V. 
„ v. Hartmann. v. Goßler. 
A. I. a. 
A# #as-- 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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