Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

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Bei  Preiscouranten,  Kurszetteln  und  Handels-Cirkularen  ist  außer  den  nach  den
estimmungen  im  neunten  Absatz  anwendbaren  Zusätzen,  die  handschriftliche  oder  auf
mechanischem  Wege  bewirkte  Eintragung  und  Aenderung  der  Preise,  sowie  des  Namens
des  Reisenden  gestattet.
Den  Büchern  kann  eine  den  Preis  betreffende  Rechnung  beigefügt  werden.  Auch
ist  gestattet,  in  die  Bücher  eine  Widmung  handschriftlich  einzutragen.

Den  Korrekturbogen  können  Aenderungen  und  Zusätze,  welche  die  Korrektur,  die
Ausstattung  und  den  Druck  betreffen,  hinzugefügt,  auch  kann  denselben  das  Mannscript
beigelegt  werden.

Die  bei  Korrckturbogen  erlaubten  Zusätze  können  in  Ermanglung  des  Raumes
auch  auf  besonderen,  den  Korrekturbogen  beigefügten  Zetteln  angebracht  sein.

Bei  den  Bücherbestellzetteln  ist  die  Vorderseite  nur  für  die  Adresse  bestimmt;  auf
der  Rückseite  ist  die  handschriftliche  Eintragung  des  Werks  ete.  (Bücher,  Zeitschriften,
  Bilder  und  Musikalien)  sowie  das  Durchstreichen  und  Unterstreichen  der  Vordrucke
gestattet.

Drucksachen  müssen  frankirt  sein.  Zur  Frankirung  sind  Postwerthzeichen  zu  verwenden.

Das  Porto  für  Drucksachen,  welche  unter  der  Adresse  bestimmter  Empfänger  zur
Post  gegeben  werden,  beträgt:

-a)  im  Verkehr  innerhalb  des  Bestellbezirks  der  Aufgabepostanstalt  und  zwischen  Postanstalten,
  welche  bis  zu  2  geographischen  Meilen  einschließlich  von  einander  entfernt
  sind

bis  zum  Gewicht  von  50  Grammen  einschließlicg  .  1  kr.,

beim  Gewicht  über  50  Gramme  bis  zu  250  Grammen  einschließlich  .  2  kr.,

beim  Gewicht  über  250  Gramme  bis  zum  Maximalgewicht  von  500  Grammen
  ..  ...
b)  im  sonstigen  inländischen  Verkehr
bis  zum  Gewicht  von  50  Grammen  einschließliiihß.  .  .  .  .  Lkr.,

3  kr.

beim  „  über  50  bis  100  Grammen  einschließlich  .  .  .  2  kr.,
I  »  »  100  »  150  »  »  ««...  3  kr.,
77  »  »  150  77  200  5“  »  «.«..  4  kr.,
»  »  »  200  »  250  »  »  ·....  5  kr.,

I"  7'7y  11  250  11  500  11  r*n  "  "  -  «  11  kr.