Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

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1. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stut tg art Mittwoch den 7. Januar 1874. 
Inhalt. 
Gesetz, betreffend außerorbentliche Bedürfnisse der Postverwaltung. Vom 17. Dezember 18783. — Verfügung des 
Steuer-Collegiums, betressend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer auf die ersten 
7 Monate des Etatsjahrs 1873/74. Vom 30. Dezember 1873. 
  
Gesehz, betreffend anPerordentliche Zedürfnisse der postoerwaltung. Vom 17. Dezember 1873. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg: 
Nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir wie folgt: 
Einziger Artikel. 
Zur Bestreitung des Aufwands für außerordentliche Bedürfnisse der Postverwaltung, 
nämlich: 
1) für die Erbauung eines neuen Postgebäudes in der Stadt Heilbronn, und 
2) für den Ankauf eines Hauses in Stuttgart und für dessen bauliche Einrichtung 
zur Aufnahme des zweiten Postamts in der oberen Stadt, 
wird die Summe von Zweihundert drei und achtzig Tausend Gulden bestimmt. 
Dieselbe ist den durch Art. 6 des Gesetzes vom 22. März 1873 (Reg. Blatt S. 94) 
verwilligten Mitteln für den Bau von Eisenbahnen in der Finanzperiode 1870/73 zu 
entnehmen.
	        
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