Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

W

1.
Regierungs--Blatt

für  das

Königreich  Mürttemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Dienstag  den  11.  Januar  1876.  R
Inhalt.

Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,  betrefsend  die  Anordnung  neuer  Abgeordnetenwahlen  für  die  Oberamtsbezirke
  Backnang  und  Stuttgart.  Vom  7.  Januar  1876.

Verfügung  des  Ministerinms  des  Innern,  betreffend  die  Anordnung  neuer  Abgeorduetenwahlen  für
die  Gberamtsbezirke  Bachknang  und  Stuttgart.  Vom  7.  Januar  1876.

Nachdem  das  Mandat  des  bisherigen  Abgeordneten  des  Oberamtsbezirks  Backnang
durch  dessen  Ernennung  auf  eine  mit  höherem  Gehalt  verbundene  Stelle  im  Staatsdienst
erloschen  jund  der  Abgeordnete  des  Oberamtsbezirks  Stuttgart  gestorben  ist,  wird  auf
Höchsten  Befehl  Seiner  Königlichen  Majestäts  die  Vornahme  neuer  Abgeordnetenwahlen
  für  diese  Oberamtsbezirke  angeordnet  und  Nachstehendes  verfügt:

1)  Die  örtlichen  Kommissionen  für  Entwerfung  und  Fortführung  der  Wählerlisten
haben  unverweilt  für  Richtigstellung  der  letzteren  Sorge  zu  tragen,  wobei  diejenigen  Wahlberechtigten,
  welche  in  der  Gemeinde  ihres  Wohnsitzes  koder  ihres  nicht  bloß  vorübergehenden
  Aufenthalts  direkte  Staatssteuer,  Wohn=  oder  Bürgersteuer  entrichten,  von
Amtswegen  in  die  Wählerlisten  aufzunehmen  sind.

2)  Der  in  Art.  7  des  Wahlgesetzes  vom  26.  März  1868  angeordnete  öffentliche
Aufruf  derjenigen  Wahlberechtigten,  welche  nicht  von  Amtswegen  in  die  Wählerlisten
aufzunehmen  sind,  zur  Anmeldung  ihres  Wahlrechts  ist  alsbald  von  dem  Oberamt  im
Bezirksblatte  und  von  den  Ortsvorstehern  in  den  einzelnen  Gemeinden  auf  ortsübliche
Weise  zu  erlassen.