W
1.
Regierungs--Blatt
für das
Königreich Mürttemberg.
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 11. Januar 1876. R
Inhalt.
Verfügung des Ministeriums des Innern, betrefsend die Anordnung neuer Abgeordnetenwahlen für die Oberamtsbezirke
Backnang und Stuttgart. Vom 7. Januar 1876.
Verfügung des Ministerinms des Innern, betreffend die Anordnung neuer Abgeorduetenwahlen für
die Gberamtsbezirke Bachknang und Stuttgart. Vom 7. Januar 1876.
Nachdem das Mandat des bisherigen Abgeordneten des Oberamtsbezirks Backnang
durch dessen Ernennung auf eine mit höherem Gehalt verbundene Stelle im Staatsdienst
erloschen jund der Abgeordnete des Oberamtsbezirks Stuttgart gestorben ist, wird auf
Höchsten Befehl Seiner Königlichen Majestäts die Vornahme neuer Abgeordnetenwahlen
für diese Oberamtsbezirke angeordnet und Nachstehendes verfügt:
1) Die örtlichen Kommissionen für Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten
haben unverweilt für Richtigstellung der letzteren Sorge zu tragen, wobei diejenigen Wahlberechtigten,
welche in der Gemeinde ihres Wohnsitzes koder ihres nicht bloß vorübergehenden
Aufenthalts direkte Staatssteuer, Wohn= oder Bürgersteuer entrichten, von
Amtswegen in die Wählerlisten aufzunehmen sind.
2) Der in Art. 7 des Wahlgesetzes vom 26. März 1868 angeordnete öffentliche
Aufruf derjenigen Wahlberechtigten, welche nicht von Amtswegen in die Wählerlisten
aufzunehmen sind, zur Anmeldung ihres Wahlrechts ist alsbald von dem Oberamt im
Bezirksblatte und von den Ortsvorstehern in den einzelnen Gemeinden auf ortsübliche
Weise zu erlassen.