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im Oberamte Stuttgart:
. Bernhausen, Bonlanden, Harthausen, Obersielmingen, Untersielmingen mit dem
Abstimmungsorte Bernhausen.
Feuerbach, Bothnang, Gaisburg mit dem Abstimmungsorte Feuerbach.
Echterdingen, Leinfelden, Mußberg, Plattenhardt, Stetten mit dem Abstimmungsorte
Echterdingen. -
IV. Kemnath, Heumaden, Ruith, Scharnhausen mit dem Abstimmungsorte Kemnath.
V. Möhringen, Degerloch, Kaltenthal, Rohr, Vaihingen mit dem Abstimmungsorte
Möhringen.
VI. Plieningen, Birkach mit dem Abstimmungsorte Plieningen.
VII. Waldenbuch, Steinenbronn mit dem Abstimmungsorte Waldenbuch.
6) Für die Wahl der den Wahlvorstehern der einzelnen Abstimmungsbezirke beizugebenden
2 Urkundspersonen (Art. 12 des Wahlgesetzes) ist rechtzeitig Sorge zu tragen.
Im Uebrigen wird behufs ordnungsmäßiger Durchführung des Wahlgeschäfts auf
die Bestimmungen des Wahlgesetzes vom 26. März 1868, sowie die Ministerial-Verfügungen
vom 20.# April 1868 und 4. November 1870 zur Nachachtung hingewiesen.
Stuttgart, den 7. Januar 1876.
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Für den Minister:
Fleischhauer.