Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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im  Oberamte  Stuttgart:
.  Bernhausen,  Bonlanden,  Harthausen,  Obersielmingen,  Untersielmingen  mit  dem
Abstimmungsorte  Bernhausen.
Feuerbach,  Bothnang,  Gaisburg  mit  dem  Abstimmungsorte  Feuerbach.
Echterdingen,  Leinfelden,  Mußberg,  Plattenhardt,  Stetten  mit  dem  Abstimmungsorte
  Echterdingen.  -
IV.  Kemnath,  Heumaden,  Ruith,  Scharnhausen  mit  dem  Abstimmungsorte  Kemnath.
V.  Möhringen,  Degerloch,  Kaltenthal,  Rohr,  Vaihingen  mit  dem  Abstimmungsorte
Möhringen.
VI.  Plieningen,  Birkach  mit  dem  Abstimmungsorte  Plieningen.
VII.  Waldenbuch,  Steinenbronn  mit  dem  Abstimmungsorte  Waldenbuch.
6)  Für  die  Wahl  der  den  Wahlvorstehern  der  einzelnen  Abstimmungsbezirke  beizugebenden
  2  Urkundspersonen  (Art.  12  des  Wahlgesetzes)  ist  rechtzeitig  Sorge  zu  tragen.
Im  Uebrigen  wird  behufs  ordnungsmäßiger  Durchführung  des  Wahlgeschäfts  auf
die  Bestimmungen  des  Wahlgesetzes  vom  26.  März  1868,  sowie  die  Ministerial-Verfügungen
  vom  20.#  April  1868  und  4.  November  1870  zur  Nachachtung  hingewiesen.

Stuttgart,  den  7.  Januar  1876.

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Für  den  Minister:
Fleischhauer.