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3) Die Wählerlisten müssen längstens 10 Tage vom Erscheinen gegenwärtiger
Verfügung im Regierungsblatte an gerechnet, somit spätestens am 21. Januar vollendet
sein, sodonn während eines unmittelbar anschließenden Zeitraums von 6 Tagen. b also
bis 27. Junuar einschließlich auf dem Rathhause zur allgemeinen Einsicht aufgelegt werden.
Längstens binnen 3 Tagen von Erhebung etwaiger Vorstellungen gegen die Wähler-
liste an gerechnet, hat die örtliche Kommission hierüber Beschluß zu fassen; spätestens
am 21. Tage nach dem Erscheinen des gegenwärtigen Wahlausschreibens, am 1. Februar,
haben die Ortsvorsteher die Wählerlisten samt den Akten über die beanstandeten Wahl-
berechtigungen an das Oberamt einzusenden.
4) Die Wahl ist genau 30 Tage nach dem Erscheinen gegenwärtiger Verfügung im
Regierungsblatte, also
am Donnerstag den 10. Februar d. J.
in allen Abstimmungsbezirken gleichzeitig vorzunehmen.
Die Bekanntmachung des Tages der Wahl, des Beginns und des Schlusses der
".Wahlhandlung hat in jeder Gemeinde spätestens am 7. Februar auf ortsübliche Weise
zu erfolgen; insbesondere ist darauf zu achten, daß die Beurkundungen über diese Be-
kanntmachung in einer die ordnungsmäßige Vornahme derselben unzweifelhaft bestätigen-
den Weise zu den Akten gebracht werden.
5) Die Abstimmungsbezirke und Abstimmungsorte sind:
im Oberamt Backnang
Backnang, Heiningen, Maubach, Steinbach, Strümpfelbach, Waldrems mit dem
Abstimmungsorte Backnang.
4Großaspach, Rietenau mit dem Abstimmungsorte Großaspach.
III. Großerlach, Grab, Neufürstenhütte mit dem Abstimmungsorte Großerlach.
IV. Murrhardt, Fornsbach, mit dem Abstimmungsorte Murrhardt.
V. Althütte, Ebersberg, Lippoldsweiler, Sechselberg mit dem Abstimmungsorte
Hohnweiler.
VI. Spiegelberg, Jux mit dem Abstimmungsorte Spiegelberg.
VII. Sulzbach, Oppenweiler, Reichenberg mit dem Abstimmungsorte Sulzbach.
VIII. Unterweissach, Allmersbach, Bruch, Cottenweiler, Heutensbach, Oberbrüden,
Oberweissach, Unterbrüden mit dem Abstimmungsorte Unterweissach.
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