Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

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Unsere Staatsminister des Innern und der Finanzen sind mit der Vollziehung 
dieser Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 17. März 1878. 
Karl. 
Renner. Geßler. Sick. Wundt. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Perfön- 
lichkeit an das Frauenstist von Karl Möriche zu Neuenstadt an der Linde, Gberamts Neckarsulm. 
Vom 15. März 1878. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 14. I. M. 
der in Neuenstadt an der Linde, Oberamts Neckarsulm, domicilirten Stiftung, ge- 
nannt „Frauenstift von Karl Möricke zu Neuenstadt an der Linde“, die juristische 
Persönlichkeit gnädigst zu verleihen geruht haben, wird Solches hiemit öffentlich bekannt 
gemacht. 
Stuttgart, den 15. März 1878. 
Sick. 
tekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Gesterreichische Hagelversicherungsgesell- 
schaft in Wien. Vom 18. März 1878. 
Nachdem das Ministerium des Innern sich veranlaßt gesehen hat, die der zu Wien 
bestehenden, auf Aktien gegründeten „Oesterreichischen Hagelversicherungsgesellschaft“ unter 
dem 3. April 1873 (Reg. Blatt Seite 99) ertheilte Bewilligung zum Geschäftsbetriebe 
im Königreich Württemberg wieder außer Wirkung zu setzen, so wird dieses hiemit 
öffentlich bekannt gemacht. 
Stuttgart, den 18. März 1878. 
Sick.
	        
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