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Gesammtverzeichniß
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß 8. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von
Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Bemerliungen:
1. Die mit“ bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an
welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten
unter A. b. B. b und c oder C. b (Real-Gymnasium, Real-Progymnasium, Realschule), mit
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem
Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem f bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligakorischen Unterricht im Latein.
Aebersicht.
Oeffentliche Lehranstalten. Selte Selte
Gymnasien (A.a) . 395 Real-Progymnasien (C. Hh0). 41090
Real-Gymnasien (A. h)) 403 Realschulen (C. c) ... 410
Ober-Realschulen (A. r. 465 Höhere Bürgerschulen (C. 7ir 414
Progymnasien (8B. a) 4066 Oessentliche Schuilehrer-Seminare (C. %4 415
Real-Progymnasien (B. 0h)0 107 Andere öffentliche Lehranstalten (C. lt) 418
Realschulen (zde 407 Privatl-Lehranstallen .118
EEIIIIIEIIEIEIIIE 408 Lehranstalten im Aunslanndde . 121
Oeffentliche Lehranstalten.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der Befähigung genügt.
a. Gymnasten.
I. Königreich Preußen. Arnnusberg,
Aachen: Kaiser-Karls-Gymnasium, " * Aschersleben,
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium, Attendorn,
Allenstein, Aurich,
Altona, Barmen,
Anklam, 1 Bartenstein,