Object: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Gesammtverzeichniß 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß 8. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von 
Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
Bemerliungen: 
1. Die mit“ bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an 
welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten 
unter A. b. B. b und c oder C. b (Real-Gymnasium, Real-Progymnasium, Realschule), mit 
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem 
Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen 
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem 
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung 
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit einem f bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligakorischen Unterricht im Latein. 
Aebersicht. 
Oeffentliche Lehranstalten. Selte Selte 
Gymnasien (A.a) . 395 Real-Progymnasien (C. Hh0). 41090 
Real-Gymnasien (A. h)) 403 Realschulen (C. c) ... 410 
Ober-Realschulen (A. r. 465 Höhere Bürgerschulen (C. 7ir 414 
Progymnasien (8B. a) 4066 Oessentliche Schuilehrer-Seminare (C. %4 415 
Real-Progymnasien (B. 0h)0 107 Andere öffentliche Lehranstalten (C. lt) 418 
Realschulen (zde 407 Privatl-Lehranstallen .118 
EEIIIIIEIIEIEIIIE 408 Lehranstalten im Aunslanndde . 121 
Oeffentliche Lehranstalten. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der Befähigung genügt. 
a. Gymnasten. 
I. Königreich Preußen. Arnnusberg, 
Aachen: Kaiser-Karls-Gymnasium, " * Aschersleben, 
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium, Attendorn, 
Allenstein, Aurich, 
Altona, Barmen, 
Anklam, 1 Bartenstein,
	        
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