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5.
Negierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 31. Januar 1880.
Inhalt.
Königliche Verordnung, betreffend die Einberufung der Ständeversammlung. Vom 31. Januar 1880.
Königliche Verordnung, betreffend die Einberufung der Ständeversammlung. Vom 31. Januar 1880.
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir beschlossen, die Ständeversammlung
auf Mittwoch den 4. Februar dieses Jahres
zur Eröffnung des Landtags in Unsere Haupt= und Residenzstadt Stuttgart einzuberufen.
Wir befehlen demnach, daß die Mitglieder der beiden Kammern am Dienstag den
3. Februar d. J. sich in Stuttgart einfinden und bei dem ständischen Ausschuß legitimiren.
Unser Staatsminister des Innern ist mit der Bekanntmachung und Vollziehung
dieser Verordnung beauftragt.
Gegeben Stuttgart, den 31. Januar 1880.
Karl.
Mittnacht. Renner. Geßler. Sick. Wundt. Faber.
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele.)