Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1880. (57)

73
5.
Negierungs-Blatt
für  das

Königreich  Württemberg.

 

 

 

 

 

 

Ausgegeben  Stuttgart  Samstag  den  31.  Januar  1880.
Inhalt.

Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Einberufung  der  Ständeversammlung.  Vom  31.  Januar  1880.

Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Einberufung  der  Ständeversammlung.  Vom  31.  Januar  1880.

Karl,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.
Nach  Anhörung  Unseres  Staatsministeriums  haben  Wir  beschlossen,  die  Ständeversammlung


auf  Mittwoch  den  4.  Februar  dieses  Jahres

zur  Eröffnung  des  Landtags  in  Unsere  Haupt=  und  Residenzstadt  Stuttgart  einzuberufen.


Wir  befehlen  demnach,  daß  die  Mitglieder  der  beiden  Kammern  am  Dienstag  den

3.  Februar  d.  J.  sich  in  Stuttgart  einfinden  und  bei  dem  ständischen  Ausschuß  legitimiren.


Unser  Staatsminister  des  Innern  ist  mit  der  Bekanntmachung  und  Vollziehung

dieser  Verordnung  beauftragt.
Gegeben  Stuttgart,  den  31.  Januar  1880.

Karl.
Mittnacht.  Renner.  Geßler.  Sick.  Wundt.  Faber.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele.)