160
Nr. 65. Schiffprüfungszeugnisse und Zeugnisse über die Ledungssahictei von
Schiffen, neben der im Verordnungswege zu bestimmenden Prüfungsgebühr, 4
Nr. 66. Schreibge bühr:
Die Schreibgebühr für Abschriften, Auszüge, Ausfertigungen 2c., soweit solche nicht
durch das Reichs-Gerichtskostengesetz vom 18. Juni 1878 geregelt ist, wird im Verord-
nungswege bestimmt.
Nr 67. Seminaristen und Konviktoren:
1) für die Aufnahme:
a) in ein niederes theologisches Seminar oder Konviiit 15
b) in ein höheres Seminar oder Konv#iiittt 15,n
J) in das Priestersemiinne, iichtsx
4) als Hospes in ein niederes loangelisches Seminor 104
2) für die Entlassung aus dem Seminar= oder Kowwiktsverband:
a) wenn der Betreffende nur einem niederen oder nur dem höheren Seminar oder Konvilt
angehört hat. 5P0
ßb) wenn er nur dem Friesterseninar ungehört hat, . 40 „
o) in allen übrigen Fällen . ..7)-
3) für die Erlaubniß zur Uebernahme frender Diensie nuter Vortdauer des Seminar= oder
Konvikt-Verbandds . . deie gleichen Sätze wie Ziff. 2;
4) für die auf Ansuchen erfolgende Entlassung aus dem Kirchen= oder Lehrdienst ebenso
5) wenn in den unter 2 und 4 genannten Fällen Kostenersatz stattfindet, neben diesem . nichts-
Spiele s. Glücksspiele, Lotterieen, Schaustellungen.
Spiritus s. Wirthschaften.
Nr. 68. Staatsange hörigkeit (Reichsgesetz vom 1. Juni 1870, Reg. Blatt 1871
1, Beilagen S. 26):
1) für die Ertheilung der Aufnahme-Urkunde (§ 7 und §. 21 Abs. 5) nichts;
2) für die Ertheilung einer Naturalisationsurkunde (8§ 2 Ziff. 5 und §. 0) 20 *
3) für die Ertheilung einer Entlassungsurkunde im Fall des §. 15 Abs. 1 des Reichsgesetzes
„% nichts)
4) für die Ertheilung einer Entlassungsurkunde in anderen Fällen 3 +
Nr.