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Bekanntmachung
eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt find.
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. I. der Wehrordnung vom
28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden.
Verzeichniß
der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-
freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der wissenschastlichen Befähigung erforderlich ist.
a. Gymnasten.
I. Königreich Preußen. 14. Das Gymnasium zu Rössel,
Provinz Ostpreußen. 15. Tilsit.
1. Das Gynuasiun; zu Allenstein, Provinz Westpreußen.
2. - -Bartenstein,
3.. Braunsberg, 16. Das Gymnasium zu Eontz,
4. - -Gumbinnen, 17 Euim, .
· 18. dönigliche Gymnasium zu Danzig,
5 Hohenstein, ». ·
· 19.-StabtcfcheGymnastumbaselbst,
6 -Insterburg (verbunden 6 DeutschK
mit der Realschule I. Ordn. das.), 20. · mmmsium zu au rone,
ltstädtische Gymnasium zu osr 224 "„# Erauden,
8. .Fliedrichs-Kollegium daselbst, « 4 4 Morienburg,
9. . Kreiphöfische Gymnasium daselbst, 28 - Krienwr * n
10. - Wilheims-Gymnasium daselbsi, 5. " " Raustat i. I
11. - Gynnasium zu Lyck, 26. Strasburg i. estpr.
· 27.- - -Thorn(verbundennnt
m« enel. der Realschule I. Ordn. d
13. „Q astenburg, er Realschule I. Ordn. das.).