Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

189 
14. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 10. Mai 1882. 
Inhalt. 
Verfsgung des Ministeriums des Innern, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für den Ober- 
amtsbezirk Vaihingen. Vom 5. Mai 1882. 
  
  
Versügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Anordnung einer neuen Abgrordnetenwahl 
für den Gberamtsbezirk Vaihingen. Vom 5. Mai 1882. 
Nachdem der bisherige Abgeordnete des Oberamtsbezirks Vaihingen gestorben ist, 
wird gemäß der im Vollmachtsnamen Seiner Majestät des Königs ergangenen 
Entschließung des K. Staatsministeriums die Vornahme einer Neuwahl für diesen Ober- 
amtsbezirk angeordnet und Nachstehendes verfügt: 
1) Die örtlichen Kommissionen für Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten 
haben unverweilt für die Richtigstellung der letzteren Sorge zu tragen. 
Hiebei sind diejenigen Wahlberechtigten, welche in der Gemeinde ihres Wohhnsitzes 
oder ihres nicht blos vorübergehenden Aufenthalts direkte Staatssteuer, Wohn= oder 
Bürgersteuer entrichten, von Amtswegen in die Wählerlisten aufzunehmen, dagegen in 
Gemäßheit des §. 49 Abs. 1 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 die zum aktiven 
Heere gehörigen Militärpersonen mit Ausnahme der Militärbeamten hievon auszuschließen. 
2) Der in Art. 7 des Wahlgesetzes vom 26. März 1868 angeordnete öffentliche 
Aufruf der Wahlberechtigten zur Anmeldung des Wahlrechts ist alsbald von dem Ober- 
amt Vaihingen in dem Bezirksblatt zu erlassen und außerdem von den Ortsvorstehern 
in den einzelnen Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt zu machen.
	        
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