Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

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18 
Frk. Rp. 
Liköre und Branntwein, in Flaschen, auch verfüßte und ver- 
setzte Liköre in größeren Geschirren per Liter — 40 
Weingeist und alle anderen gebrannten geisigen Ceträrke, die auf der Probe ge 
messen werden können, gleich solchen schweizerischer Herkunft mit 10 Prozent Zuschla 
  
Auzern. 
I. Getränke schweizerischen Ursprungs. 
Frt. Rp. 
1. Wein. per Liter — O.,3 
2. Geistige Getranke und gebrannte Waser. „ „ — 14 
3. Weingeist „ „ — 28 
4. Wein und andere geihige Getranke in dilasccen „Flasche — 21 
» ,, » » » „Liter — 28 
5. Biere .......... »»—1,« 
6. Obstwen ·.. ... »»—2 
II. Getränke fremden Ursprungs. 
1. Wein, gewöhnlichers . .. per Liter — 10, 
2. Luxuswein und gebrannte Waser „ „ 20 
3. Weingeist . „ „ — 33% 
4. Wein und andere deistige Getrãnle in dlaschen „Flasche — 30 
„ „ „ „ „ „ » „Liter — 40 
5. Bier, gewöhnliches „ „ 2 
f in Flaschen „ Flasche-4 
„ „ » .—-— „Liter — 5 
» „Doppelfässern .. »»—5 
Bemerkung. 
Weine in Fässern aus dem deutschen Zollgebiet unterliegen ohne Unterschied ei 
Gebühr von 10,, Rp. per Liter. 
Ar. Frk. Rp. 
1. Weingeist, schweizerischen Ursprungs per Liter — 15 
2. fremden Ursprunss „ „ — 20
	        
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