Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

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Zur Anfertigung eines Lehm-Strohdaches ist Lehm in der Weise zu verwenden, daß 
die untere Strohlage auf eine Dicke von mindestens 3 cm vollständig mit Lehm dicht 
gemacht und erst auf diese Lehmlage das reine Stroh aufgelegt wird. Bei Landerdächern 
müssen die Landern 70—85 cm Länge, 12—15 cm Breite und wenigstens 1,5 cm Dicke 
haben und mindestens dreifach sich überdecken. 
Wo Kamine durch Stroh= oder Landerdächer gehen, muß die Dachfläche rings um 
die Kamine wenigstens 75 cm breit mit Breitziegeln oder anderem feuersicherem Material 
eingedeckt werden. 
S. 46. 
Wo nach obigen Bestimmungen (§§. 44, 45) feuersichere Dachdeckung erforderlich 
ist, muß solche auch bei bestehenden Gedäuden, welche nicht mit feuersicherem Material 
gedeckt sind, angebracht werden, sobald die Voraussetzungen von Art. 17 der Bauordnung 
zutreffen, somit namentlich, wenn die Dachstühle zu erneuern oder ganze Dachseiten um- 
zudecken sind, und zugleich der bauliche Zustand des Gebändes die feuersichere Eindeck- 
ung zuläßt. 
S. 47. 
In Gebäuden, welche mit Stroh oder Landern bedeckt oder deren Dächer mit Stroh, 
Heu, Moos und dergl. unterbäuschelt sind (vergl. §. 44), ist die Herstellung von Feuer- 
ungseinrichtungen im Dachraume, ferner die Aufführung unbesteigbarer Kamine, sowie 
die Einrichtung von Schmelzöfen, Essenfeuerungen und dergl. nicht zuläßig. 
Ausnahmsweise kann in bestehenden Gebänden mit solcher Bedachung die Herstellung 
von Feuerungseinrichtungen mit besteigbarem Kamin im Dachraum dann gestattet werden, 
wenn das die Feuerungseinrichtung enthaltende Gelaß sowie der Vorplatz desselben an 
Wänden und Decken gegipst und außerdem letzterer in hinreichender Weise von zur Auf- 
bewahrung leicht brennbarer Stoffe bestimmten Räumen abgeschieden wird. 
F. 48. 
Die Bilitzableiter sowie deren Auffangstangen sind aus geeignetem Material mit dem 
erforderlichen Ouerschnitt und in solider, den dauernden festen Zusammenhang der einzelnen 
Theile sichernder Weise herzustellen. 
Mit den Auffangstangen, welche das Gebäude hinreichend schützen sollen, sind die 
Blitzableiter in innige metallische Verbindung zu bringen und sodann entfernt von Ein-
	        
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