2. Ober-Aufsichts-Commission für die Taubstummen= und Blinden-Anstalt.
Aufruf an Eltern und Gemeinden, zur Venützung der im Eßlinger Schullehrer= Seminar zu erbffnenden
Taubstummen-Schule.
Der Verordnung vom 2B. Januar v. J.
die Verbreitung eines methodischen Taubstummen=
und Blinden-Unterrichts betreffend,
und deren Art. 2. gemäß (Regierungs-Blatt
von 1323. Rro. 15.) wird
mit dem Anfange des diesjährigen Lehr-Curses
im Schullehrer-Seminar zu Eßlingen
eine bleine Schule einstweilen blos
für Taubstumme erbffnet werden. Es
werden deßhalb diejenigen Eltern und
Gemeinden, welche bildungsfähige taubstumme
Kinder an dem unentgeldlichen
Unterricht dieser Schule Antheil nehmen
lassen und sie auf ihre Kosten in Eßlingen,
wo sich dazu vielfache Gelegenheit darbietet,
zu diesem Zwecke in Verpflegung geben
wollen, hiemit aufgefordert, im Monat
Februar ihre Bitten um Zulassung
solcher Kinder zu der Eßlinger Taubsiummenschule,
welche von denselben Bedingungen
und Belegen abhängt, wie sie in der
Verordnung für die Gmünder Anstalt,
Art. 4. und 6. vorgeschrieben sind, bei der
Oberaufsichts = Commission einzureichen.
In jeder Eingabe ist namentlich zu bemerken,
in welchem Kosthaus das Kind
untergebracht und auf wie viele Jahre
es der Schule übergeben werden will.
Das Seminar-Inspebtorat wird jedem,
der sich an dasselbe wendet, fo#r Ausmittlung
zweckmäßiger und billiger Verpflegung
seiner Kinder behilflich seyn.
Stuttgart den :1. Januar 1824.
dl Autel.
C.) Des Kriegs-Departements.
Des Kriegs-Ministerium.
Leimin zur Prüfung für die Aufnahme in die Offiziers-Bildungs-Anstalt.
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung
vom 7. Januar d. J. (Regierungs-Blatt
Rro. 1.) wird hiemit zur weitern
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die
Prüfung derjenigen Jünglinge, welche
sich dieses Jahr um Aufnahme in die
Offiziers = Bildungs = Anstalt melden
wollen,
Dienstag den 16. März
zu Stuttgart beginnen wird.