Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

Beilage A. 
Formulare für die Feichenregister mit folgenden Rubriken. 
1) laufende Nummer, 
2) Datum des Eintrags, 
3) Vor= und Zunamen, Familienstand und Beruf 
4) Wohnsitz des Verstorbenen. 
5) Alter 
6) Tag und Stunde des Todes. 
7) Name und Dauer der Krankheit oder Todesart und zwar 
a. vom Arzt angegeben und beglaubigt, 
b. auf andere Art erhoben. 
8) Name des behandelnden Arztes. 
9) Zeit der Besichtigungen durch den Leichenschauer 
a. der ersten, 
b. der zweiten. 
10) Befunde an der Leiche 
a. bei der ersten, 
b. bei der zweiten Besichtigung. 
11) Tag und Stunde, von welcher an der Leichenschauer die Beerdigung gestattet hat. 
12) Bemerkungen. 
(Unter dieser Rubrik muß, wenn die Beerdigung vor Ablauf von 48 Stunden nach eingetretenem Tode gestatt 
oder polizeilich angeordnet wurde, der Grund der Ausnahme angegeben werden.) 
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