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4.
RNegierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 14. Februar 1882.
Inhalt.
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betrefsend die Vergütung für die Natural-
Verpflegung der Truppen für das Jahr 1882. Vom 3. Dezember 1881. — Versügung des Ministeriums des
Innern, betreffend das Verfahren nach Ueberweisung verurtheilter Personen an die Landespolizeibehörde, ins-
besondere die Unterbringung solcher Personen in einem Arbeitshaus. Vom 2. Februar 1882. — Verfügung
des Ministeriums des Innern, betreffend die Umlage des Gebäudebrandschadens für das Jahr 1882. Vom
2. Februar 1832. — Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend eine Aenderung
der Bezeichnung der staatswirthschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen. Vom 31. Januar 1882. —
Bekanntmachung des Finanzministeriums, betreffend die Aufhebung von Hauptsteuerämtern. Vom 2. Februar 1882.
— Verfügung des Finanzministeriums, betreffend die Aenderung der Amtsdistrikte der Hauptzollämter und die
Errichtung ron Grenzsteuerämtern. Vom 2. Februar 1882.
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Gekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesene, betreffend die Vergütung für die
Natural-Verpstegung der Truppen für das Jahr 1862. Vom 3. Dezember 1881.
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler erlassene Bekanntmachung vom 22. De-
zember 1881, betreffend die Festsetzung der Vergütung für die Natural-Verpflegung der
Truppen für das Jahr 1882 zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 3. Dezember 1881.
Hölder. Wundt.
Bekauntmachung.
Auf Grund der Vorschriften in §. 9 Nro. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen
für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (Reichs-Gesetz-Blatt S. 52)