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So namentlich bei
Aenderungen in den statutarischen Bestimmungen und organischen Einrichtungen der
Anstalt im Ganzen (vgl. I.) und der Akademie insbesondere (vgl. II.),
Besetzung der Stellen des Sekretärs, Wirthschaftsassistenten, Kassiers, Buchhalters,
Hausmeisters und Hausmeistereigehilfen,
Modifikationen im Lehrplan der Akademie,
Vorkehrungen für den Unterricht im Falle länger dauernder Verhinderung eines
Lehrers oder während der Erledigung einer Lehrstelle,
Besetzung erledigter Lehrstellen einschließlich der Hilfslehrer und Assistenten, sowie
der Dienerstellen bei den Sammlungen der Atademie,
Errichtung und Besetzung neuer Lehrstellen, sowie Ertheilung von Lehraufträgen,
Veränderung oder Aupfhebung bestehender Lehrstellen oder Lehraufträge,
Verleihung von Sitz und Stimme im Lehrerkonvent der Akademie,
Gründung neuer Sammlungen und anderer derartiger Unterrichtsmittel,
Aenderungen in Absicht auf die bestehenden Sammlungen, Laboratorien und Institute
der Akademie,
Festsetzung von Bestimmungen über die Verwaltung und Benützung der genannten
Lehrmittel,
Festsetzung und Aenderung der Vorschriften in Beziehung auf die Disciplin,
Rekursen gegen die Disciplinarerkenntnisse des Lehrerkonvents,
allen Fragen, welche eine Aenderung der bestimmungsgemäßen Verwendung der der
Akademie dienenden Gebäulichkeiten und ihrer Zubehörden betreffen,
Verwendung der der Gesammtanstalt oder der Akademie zugefallenen Schenkungen,
Festsetzung der Gehalte und etwaiger Nebenbezüge der Lehrer der Akademie, soweit
solche an den Lehrerkonvent gelangen.
Zutheilung der Wohnungen an die Professoren der Atademie,
Ertheilung von Reisekostenbeiträgen an die Lehrer der Akademie aus den hiefür
bestimmten Etatsmitteln,
Feststellung der Beträge der Pension, der Hospitantentaxe und der übrigen von
Studirenden in die Anstaltskasse zu leistenden Zahlungen,
Vergebung von Freistellen und Gewährung außerordentlicher Pensionsnachlässe,
Entwerfung des Hauptetats der Atademie,