Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Weißbinder,

waaren,

sabrikation

 

 

 

Lohn-  Betrag  Lohn-  Betraf
Gefahrenklasse  Prozente,  zalen  Gefahrenklasse  Prozente,  derrnjede
des  welche  als  halbe  des  welche  als  halbe  Marf.
berufsgenossenschaftlichen  nrae  7  berufsgenossenschaftlichen  räme  asin  Betracht
Gefahrentarifs.  richten  Lohnes  zt-  Gefahrentarifs.  richten  Lohnesz,  ent
sind.  Peimes.  sind.  Prämte
olon  Pfennig  Pfennig
Gefahrenklasse  C.  Gefahrenklasse  E.
Bauklempner,  Zimmerer  einschließlich  Müh-Gipser,
  Tüncher,  Verputzer,  len=  und  Schiffsbau  in  Holz,
Dachdecker,
Verfertiger  grober  Stein-  Betriebe  für  Blitzableiteranbringung,

Steinmetzen  ohne  Steinbrüche  Kanal-,  Strom=  und  Teichund
  ohne  Schwemmstein-  arbeiter  6  3
3½  1
Gefahrenklasse  F.
Gefahrenklasse  D.  Steinbrecher  10  H
Naurer  und  Betriebe  für
Zauunternehmung  und  Gefahrenklasse  G.
Bauunterhaltung  5  2½  Brunnenmacher,
Bauglaser  mit  Motoren,
Abbruchbetriebe,
Alle  übrigen  Motorenbetriebe  12½  6½

 

 

Für  alle  im  vorstehenden  Prämientarif  nicht  klassifizirten  Bauarbeiten  ist  der

Prämiensatz  der  vorstehenden  Klasse  D  mit  2  ½.

Mark  des  in  Betracht  kommenden  Lohnes  maßgebend.
Festgesetzt  gemäß  §.  24  des  Gesetzes,  betreffend  die  Unfallversicherung  der  bei  Bauten
beschäftigten  Personen  vom  11.  Juli  1887  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  287).
Stuttgart,  den  10.  Oktober  1899.

Gesehen.

Der  Staatsminister  des  Innern.

Pischek.

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.

Pfennig  für  jede  angefangene  halbe

K.  Württ.  Landes-Versicherungsamt.
Bockshammer.

——

 

Scheufele).