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Weißbinder,
waaren,
sabrikation
Lohn- Betrag Lohn- Betraf
Gefahrenklasse Prozente, zalen Gefahrenklasse Prozente, derrnjede
des welche als halbe des welche als halbe Marf.
berufsgenossenschaftlichen nrae 7 berufsgenossenschaftlichen räme asin Betracht
Gefahrentarifs. richten Lohnes zt- Gefahrentarifs. richten Lohnesz, ent
sind. Peimes. sind. Prämte
olon Pfennig Pfennig
Gefahrenklasse C. Gefahrenklasse E.
Bauklempner, Zimmerer einschließlich Müh-Gipser,
Tüncher, Verputzer, len= und Schiffsbau in Holz,
Dachdecker,
Verfertiger grober Stein- Betriebe für Blitzableiteranbringung,
Steinmetzen ohne Steinbrüche Kanal-, Strom= und Teichund
ohne Schwemmstein- arbeiter 6 3
3½ 1
Gefahrenklasse F.
Gefahrenklasse D. Steinbrecher 10 H
Naurer und Betriebe für
Zauunternehmung und Gefahrenklasse G.
Bauunterhaltung 5 2½ Brunnenmacher,
Bauglaser mit Motoren,
Abbruchbetriebe,
Alle übrigen Motorenbetriebe 12½ 6½
Für alle im vorstehenden Prämientarif nicht klassifizirten Bauarbeiten ist der
Prämiensatz der vorstehenden Klasse D mit 2 ½.
Mark des in Betracht kommenden Lohnes maßgebend.
Festgesetzt gemäß §. 24 des Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten
beschäftigten Personen vom 11. Juli 1887 (Reichs-Gesetzblatt Seite 287).
Stuttgart, den 10. Oktober 1899.
Gesehen.
Der Staatsminister des Innern.
Pischek.
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr.
Pfennig für jede angefangene halbe
K. Württ. Landes-Versicherungsamt.
Bockshammer.
——
Scheufele).