Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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25. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 18. Juni 1885. 
  
Inhalt. 
Verfügung des. Ministeriums dr auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrs#anstalten, betreffend die 
Vorschriften über die Annohme, Ausbildung und Prüfung der Anwärter für den niederen Eisenbahn= und 
Telegraphendienst. Vom 9. Juni 1885. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Bil- 
dung der Berufsgenossenschaften. Vom 6. Juni 1885. 
  
Versügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für dir Verkehrsganstalten, 
betreffend die Vorschriften über die Annahme, Ausbildung und prüfung der Anwärter 
für den niederen Eisenbahn- und Telegraphendiensl. 
Vom 9. Juni 1885. 
Bezüglich der Annahme und Ausbildung, sowie der Prüfung der Anwärter für den 
niederen Eisenbahn= und Telegraphendienst wird mit Höchster Genehmigung Seiner 
Majestät des Königs vom 9. Juni d. J. unter Aufhebung der Ministerialverfügung 
vom 14. Oktober 1874, betreffend die Ausbildung der nicht wissenschaftlich gebildeten 
Hilfsarbeiter beim Eisenbahnbetriebs= und Telegraphendienst, (Reg. Blatt S. 228) fol- 
gendes verfügt. 
I. Annahme der Anwärter. 
8. 1. 
Die Annahme als Anwärter für die Stellen der Expedienten, Stationsmeister und 
Billetkassiere, sowie für andere derartige Stellen im niederen Eisenbahndienst (Eisenbahn=
	        
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