Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

331 
N 24. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 15. September 1886. 
Inhalt. 
Verfüpung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend eine neue Organisation der Kunstgewerbeschule. 
om 6. September 1886. 
Versügung des Ministeriums des nirchen- und Schulwesens, 
betreffend eine neue Organisation der Kunstgewerbeschule. Vom 6. September 1886. 
Nachdem der im Herbst 1869 zunächst mit dem Polytechnikum in Stuttgart ver- 
bundenen Kunstgewerbeschule zufolge höchster Genehmigung Seiner Königlichen Maje- 
stät vom 31. August d. J. unter Aufhebung dieser Verbindung mit Wirkung vom 
1. Oktober d. J. an neue organische Bestimmungen gegeben worden sind, werden letztere 
in Nachstehendem zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 6. September 1886. 
Sarwey. 
Neue organische Bestimmungen für die Kunstgewerbeschule. 
S. 1. 
Die Kunstgewerbeschule hat den Zweck, künstlerisch gebildete Kräfte für die Be- 
dürfnisse der Kunstindustrie heranzubilden, um damit auf die Hebung und Förderung der 
Kunstgewerbe im Allgemeinen anregend und unterstützend einzuwirken.
	        
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