Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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das seitherige stellvertretende Mitglied, Hofphotograph F. Brandseph in Stuttgart, 
zum ordentlichen Mitglied des gedachten Vereins und den Lithographen August Federer 
in Stuttgart zum stellvertretenden Mitglied des Vereins gnädigst ernannt. 
Solches wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 30. Dezember 1876 
(Reg. Blatt von 1877 S. 1) hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 20. November 1886. 
Faber. 
— 
Sekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegewesens, 
betreffend ein Nachtragsverzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ansstellung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Vom 18. November 1886. 
Nachstehend werden die von dem Reichskanzler in Nr. 46 des Centralblattes für 
das Deutsche Reich erlassenen Bekanntmachungen vom 4. November 1886, betreffend ein 
Nachtragsverzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt 
sind, zur allgemeinen Keuntniß gebracht. 
Stuttgart, den 18. November 1886. 
Hölder. Steinheil. 
Bekanntmachung. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 13. April d. J. (S. 91)7 wird hierunter ein 
Nachtragsverzeichniß solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach §. 90 Th. I. 
der Wehrordnung vom 28. September 1875 zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
* Reg. Blatt S. 157,
	        
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