Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

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M 2. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 20. Januar 1886. 
Inhalt. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Vergütung für die Natural- 
verpflegung der Truppen für das Jahr 1886. Vom 5. Januar 1886. — Bekanntmachung des Ministeriums 
des Innern, betreffend den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes. Vom 13. Januar 1886. 
  
tekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die Vergütung für dir Naturalverpflegung der Truppen für das Jahr 1886. 
Vom 5. Januar 1886. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler erlassene Bekanntmachung vom 17. De- 
zember 1885, betreffend die Festsetzung der Vergütung für die Naturalverpflegung der 
Truppen für das Jahr 1886, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 5. Jannar 1886. 
Hölder. Steinheil. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund der Vorschriften im §. 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen 
für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (R.G.Bl. S. 52) ist der 
Betrag der für die Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1886 
dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist:
	        
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